Mülheim. Nach der Schließung des Sauna- und Wellnesszentrums sind viele Kunden unsicher, ob sie ihr Geld für Gutscheine oder Jahreskarten wiederbekommen.

Das „Heinrichsbad“ beschäftigt jetzt auch die Verbraucherzentrale Mülheim. Schon mehrere Mülheimerinnen und Mülheimer haben dort Rat gesucht, nachdem sie an der Kruppstraße vor verschlossener Tür standen. Das alteingesessene Sauna- und Wellnesszentrum, das seit ein paar Jahren „Vita Therme“ heißt, wurde Ende April überraschend geschlossen (wir berichteten). Nun interessiert die Kundinnen und Kunden, ob sie für Gutscheine oder Monats- bzw. Jahreskarten Geld zurückbekommen.

Die Antwort, die Verbraucherschützerin Susanne Niermann ihnen geben kann, ist nicht wirklich erfreulich: „Wir raten den Leuten, ihren Anspruch auf jeden Fall geltend zu machen, schriftlich, mit Einschreiben an die Adresse des Unternehmens. Darin sollten sie der Geschäftsführung eine Frist setzen und schreiben, wie viel Geld sie auf ihr Konto überwiesen haben möchten.“ Denn: Man habe die bereits erworbene Leistung ja nicht oder nur teilweise bekommen und daher einen Anspruch auf Erstattung. „Schwieriger wird es allerdings, wenn das Unternehmen darauf gar nicht reagiert“, so die Expertin.

Möglichkeit: Mahnbescheid an Mülheimer Unternehmen schicken

Was dann? „Man könnte einen Mahnbescheid an das Unternehmen schicken. Das geht übers Amtsgericht oder auch online. Im Netz sollte man aber aufpassen, dass man auch seriöse Formulare nutzt. Ob der Mahnbescheid erfolgversprechend ist, ist aber ebenso fraglich. Vor allem, wenn das Unternehmen gar nicht mehr besteht. „Langwierig kann es auf jeden Fall werden“, so Susanne Niermann. Eine weitere Alternative: Man nimmt sich eine Anwältin oder einen Anwalt oder schaltet die Verbraucherzentrale als Rechtsbeistand ein. „Dann muss man abwägen, ob sich das überhaupt lohnt. Denn dafür fallen ja dann Gebühren an.“

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Noch frustrierender wird es, wenn das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat – was die Vita Therme laut Insolvenzbekanntmachungen und Unternehmensregister bisher noch nicht getan hat. Der Insolvenzverwalter darf Gutscheine oder nicht genutzte Jahreskarten nicht einfach einlösen. „Bei einer Insolvenz muss man sich vom Insolvenzverwalter auf eine Liste der Gläubiger setzen lassen“, erklärt Susanne Niermann. Oft sind das viele Gläubiger, keiner soll bevor- oder benachteiligt werden. Die Insolvenzmasse sei in der Regel klein. „Die Chancen, an sein Geld zu kommen sind dann sehr sehr gering“, so Niermann.

Kundinnen und Kunden wissen nicht, an wen genau sie sich melden sollen

Das Thema „Heinrichsbad“ bewegt die Mülheimerinnen und Mülheimer, in Leserbriefen und Kommentaren haben sich viele Menschen dazu geäußert. Sie fragen sich, warum der Geschäftsführer nicht zu erreichen ist, warum noch Jahreskarten verkauft wurden, und finden, wie etwa Heinz-Werner Moog, dass „die ganze Aktion einen höchst unseriösen Anschein“ hat. Lieselotte Grigoleit hat den Geschäftsführer der GmbH laut eigener Aussage sogar erwischt. „Der Pächter teilt mir auf Nachfrage mit, dass die Geschäftsabwicklung ein paar Tage dauert und Gäste sich schriftlich melden sollen“, schrieb sie schon vor ein paar Tagen im Google-Kommentar. Mehrere Kunden haben das bereits getan, ihre Einschreiben kamen aber zurück mit dem Vermerk „unzustellbar“. Vielleicht liegt es daran, dass sie den Namen des Geschäftsführers auf dem Briefumschlag mit angegeben hatten, der aber nicht auf dem Briefkasten steht? Die Absender sind verunsichert, fragen sich, an wen sie sich wenden können.

„Insolvenzverschleppung“ könnte hier vorliegen, mutmaßen einige Kommentatoren. Leser Tobias Richter zweifelt zudem die Aussagen des Immobilieneigentümers an, erkennt darin „populistische Töne“. „Die Energiekosten, sie sind lange wieder auf dem Niveau, auf dem sie weit vor dem Ausbruch des Angriffskrieges durch Russland auf die Ukraine waren“, schreibt er. Private Haushalte könnten heute schon wieder recht günstige Tarife für Strom und Gas finden, „ein Gewerbebetrieb sollte das um mindestens 19 Prozent unterbieten können.“

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