Mülheim. Wegen eines langen Halts rastete ein Fahrgast in Mülheim aus. Mehrere Fahrscheinprüfer sind von dem Mann beleidigt, bespuckt und verletzt worden.
Ein Lehrstück dafür, was sich das Personal im öffentlichen Nahverkehr gefallen lassen muss, war eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Mülheim. Dort musste sich ein Mülheimer vergangene Woche vor Gericht verantworten.
Grund der Anklage war ein Vorfall, der sich bereits im April 2023 in der Stadtmitte ereignet hatte. An der Haltestelle Rathausmarkt hatte ein Fahrer der Buslinie 133, der eigentlich seine Fahrgäste gegen Mittag nach Saarn bringen wollte, so massiven Ärger mit einem weiblichen Fahrgast bekommen, dass er nicht mehr weiterfuhr und an der Haltestelle „Rathausmarkt“ auf das Eintreffen der Polizei wartete. Im Bus befanden sich zu dieser Zeit noch eine Fahrscheinprüferin, ihr Kollege sowie vier weitere Fahrgäste.
Angeklagter ging auf Mülheimer Kontrolleure los
Nach kurzer Zeit kochte einem Fahrgast, der ganz hinten im Bus Platz genommen hatte – der spätere Angeklagte – offenbar wegen des ungeplanten Aufenthalts die Galle hoch und er stand auf. Nach seiner Darstellung wollte er aussteigen, woran ihn die Fahrscheinkontrolleure gehindert haben sollten. Die Fahrscheinprüfer gaben vor Gericht wiederum an, dass es zu einem Wortwechsel gekommen sei und der Fahrgast daraufhin ausgerastet sei.
Er habe beide Bahnmitarbeiter mit den Worten „Scheiß-Fahrscheinprüfer“ und die 35-jährige Kontrolleurin zusätzlich mit „Mistvieh“ und „Schlampe“ beschimpft. Dann sei er handgreiflich geworden, riss die Frau an den Fingern, sodass sie starke Verstauchungen erlitt, trat ihr bei seinem rabiaten Auftritt mehrfach gegen die Beine und spuckte ihrem Kollegen – „Er rotzte mir mitten ins Gesicht“ – an. Im weiteren Verlauf wurde der Randalierer, ein damals 49-jähriger Mülheimer, von dem Kontrolleur und einem weiteren Fahrgast aus dem Bus gezogen und auf die Sitzbank eines Haltestellenhäuschens gedrängt. Von dort flüchtete er zunächst unerkannt.
Mülheimer verliert auch vor Gericht die Fassung
Der Angeklagte bestritt vor Gericht, irgendwelche Beleidigungen oder Körperverletzungen begangen zu haben. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen wurde allerdings dadurch gestärkt, dass er bei deren Aussagen in Rage geriet und im Gerichtssaal so lautstark wurde, dass er mehrfach von Richterin Vorhaus zur Mäßigung ermahnt werden musste. Den Anwesenden im Saal führte er damit eindrucksvoll vor, wie wenig er in der Lage war, sich bei Konflikten unter Kontrolle zu halten.
Zum Vorleben des 49-Jährigen konnte festgestellt werden, dass er schon vor vielen Jahren in eine Drogenabhängigkeit abgerutscht und später auch noch eine Alkoholsucht dazu gekommen war. Pro Tage trinke er knapp einen Viertelliter Wodka. Auch räumte er ein, immer wieder Schmerzmittel und Antidepressiva einzunehmen.
Mülheimer Richterin fällt strafmilderndes Urteil
An die Personalien des Angeklagten war der Fahrscheinkontrolleur nach dessen Flucht übrigens erst einige Stunden später gekommen. Da sah er den Angeklagten in der Innenstadt wieder und wurde von diesem nun bedroht, er werde ihm eine Glasflasche über den Schädel schlagen. Mit Unterstützung weiterer Kontrolleur-Kollegen konnten dann aber schließlich die Personalien festgestellt werden.
Der Angeklagte brachte vor Gericht noch vor, er habe bei dem Rauswurf aus dem Bus eine Rippenserienfraktur erlitten, weil man so brutal mit ihm umgegangen sei. Die geschädigte Fahrscheinprüferin hatte durch den Angriff des Angeklagten schwere Verstauchungen erlitten und konnte ihren Dienst mehrere Tage nicht mehr aufnehmen. Die Richterin verdonnerte den wenig einsichtigen Randalierer zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro und hielt ihm dabei strafmildernd zugute, dass er zur Tatzeit aufgrund seines Medikamentenkonsums in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit gewesen sein dürfte.
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