Mülheim. Rund anderthalb Jahre, nachdem er das Grab seiner Tante ordnungsgemäß geebnet hat, erhält ein Mülheimer (82) eine Rechnung. Wie es dazu kam.
25 Jahre ist es her, dass ein mittlerweile 82-jähriger Mülheimer seine Tante beerdigen lassen hat, vor drei Jahren dann die Mitteilung der Stadt: Einebnen lassen oder verlängern. Der Senior, der zu seinem Schutze lieber anonym bleiben möchte, leitet 2022 die Einebnung in die Wege. „Es hieß damals, das sei gebührenfrei, wenn man es selbst macht.“ Der 82-Jährige hört nichts mehr von der Verwaltung, hält die Sache für abgehakt. Im Februar 2024 kommt Post vom Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen: Für den Vorgang „Verzicht“ soll der Mann eine Verwaltungsgebühr von 21 Euro aufbringen - und das anderthalb Jahre, nachdem alles erledigt ist.
„Das ist echt ein Lacher“, sagt der dreifache Vater. „Ich habe die Summe überwiesen, kein Problem. Aber das hätte ja auch jemanden treffen können, der das Geld dringend braucht.“ Dass er eine Verwaltungsgebühr zahlen muss, obwohl alles frist- und ordnungsgemäß gelaufen ist, ist für den Rentner unverständlich, für ihn ein klarer Fall von bürokratischem Versagen.
Stadt Mülheim rechtfertigt sich: Rechnung noch vier Jahre später möglich
Die Stadt räumt auf Nachfrage ein, dass nicht alles ideal gelaufen ist, dennoch: „Die dem Gebührenbescheid zugrunde liegende Gebühr ist im Oktober 2022 entstanden und nach der im Jahr 2022 geltenden Friedhofsgebührensatzung erhoben worden. Der entsprechende Gebührenbescheid kann, rein rechtlich betrachtet, noch vier Jahre nach seiner Entstehung bekannt gegeben werden.“
Der sogenannte Abräumauftrag unterliege einem standardisierten Verfahren. Nach Eingang bei der Verwaltung erhalten nach Angabe des Friedhofsamtes die Mitarbeitenden im Außendienst eine Mitteilung. „Dort werden die Abräumaufträge gesammelt und sukzessive abgearbeitet, sobald es der reguläre Friedhofsbetrieb zulässt.“ Gemäß der Priorisierung von Aufgaben werden aber „Beisetzungen, sämtliche Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht sowie alle Pflegearbeiten am Rahmenbegleitgrün“ mit Vorrang erledigt.
Eine falsche Zuordnung tat ihr Übriges. „Im konkreten Fall hätte lediglich das durch den Nutzungsberechtigten selbst erfolgte Abräumen und ordnungsgemäße Einsäen der Grabstätte kontrolliert und der Vorgang an die Verwaltung zurückgegeben werden müssen. Dies ist im Stapel der ‚echten‘ Abräumaufträge, die die Friedhofsmitarbeitenden selbst umsetzen, untergegangen und dem erheblichen Personalmangel bei der Friedhofsverwaltung in den Jahren 2021 bis 2023 geschuldet.“
Stadt Mülheim: Bedauerlicherweise seien manche Aufgaben länger liegen geblieben als üblich
Bedauerlicherweise seien manche Aufgaben länger liegen geblieben als üblich. Im Fall des 82-Jährigen bedeutet das: „Die in Rechnung gestellte Verwaltungsleistung wurde im Oktober 2022 begonnen und dann leider faktisch erst Anfang 2024 abgeschlossen.“
Für den Rentner ist die Sache abgehakt, dieses Mal aber wirklich.
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