Mülheim. Galt nicht jahrelang ein Hundeverbot auf den Friedhöfen der Stadt? Ein Mülheimer ärgerte sich über freilaufende Vierbeiner zwischen Ruhestätten.

Mit Bello auf den Friedhof – ist das in Mülheim nicht verboten? Diese Frage stellte sich ein Leser, als er das Grab seiner Großmutter besuchte und auf dem Gelände zwischen den Ruhestätten freilaufende Vierbeiner sah. Die Stadt erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Der Speldorfer Friedhof wird augenscheinlich gerne von Hundehaltern für einen Spaziergang mit ihren Tieren genutzt, denn unser Leser Dirk Jungbluth berichtet nach seinem Besuch am Grab seiner Großmutter kürzlich: „Ich beobachtete viele Hundehalter mit ihren Tieren beim Gassi gehen.“ Was ihn schließlich auf die Palme brachte: „Zwei Hunde liefen frei und verrichteten ihre Geschäfte. Ich empfinde es als sehr befremdlich und pietätlos, dass sich Hunde auf Gräbern entleeren.“

Hinterlassenschaften von Hunden: Ein Problem auf Mülheimer Friedhöfen?

Selbst wenn die Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner mit Hilfe eines Kotbeutels einsammelten, stellt sich für Leser Jungbluth die Frage: Wohin damit, denn: „Für Kotbeutel gibt es auf dem Friedhof keine Mülleimer, sondern nur die Boxen für organischen Grababfall oder für die Plastikbehälter von Pflanzen.“

Auch Hunde dürfen mittlerweile Mülheimer Friedhöfe besuchen, sofern Herrchen oder Frauchen sie an einer kurzen Leine halten.
Auch Hunde dürfen mittlerweile Mülheimer Friedhöfe besuchen, sofern Herrchen oder Frauchen sie an einer kurzen Leine halten. © FUNKE Foto Services | Ralf Rottmann

Zwar habe er vom Friedhofsamt erfahren, dass angeleinte Hunde auf einigen Friedhöfen in Mülheim inzwischen erlaubt seien, seine Beobachtungen auf dem Speldorfer Friedhof aber veranlassten ihn zur Nachfrage. In der Tat habe sich die Friedhofssatzung dahingehend geändert.

Hunde sind inzwischen auf Mülheimer Friedhöfen gestattet

Haustiere wie Hunde seien inzwischen auf allen städtischen Friedhöfen gestattet, bestätigt Stadtpressesprecher Volker Wiebels – allerdings nur unter strikten Vorgaben: Hunde dürften keinesfalls frei laufen, sondern müssten an „einer kurzen Leine von nicht mehr als 1,50 Metern geführt werden“, erläutert der Stadtsprecher. Die Hinterlassenschaften der Hunde seien tunlichst mitzunehmen, fordert Wiebels und sagt: „Die gehören in den Hausmüll und nicht in öffentliche Abfallbehälter.“

Nichts habe sich indes geändert am Verbot von Hunden auf Spielplätzen und im Zentralbereich der Müga, betont der Stadtsprecher. Gerade dort, in der Müga, die die Stadt nach Aussage Wiebels als „einen großen Spielplatz“ werte, fänden regelmäßig Schwerpunktkontrollen mit Blick auf Hunde statt.

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