Mülheim. In ganz Deutschland ist die Bezahlkarte für Flüchtlinge im Gespräch, Mülheims OB befürwortete die Einführung zuletzt. Nun gibt es Gegenwind.
Nach der öffentlichen Debatte um die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und die Absage des Landes, diese koordinieren zu wollen, hatte Oberbürgermeister Marc Buchholz (CDU) die grundsätzliche Idee befürwortet. Die entsprechende Vorbereitung einer möglichen Einführung sei auf den Weg gebracht. Nun äußern sich drei Mülheimer Wohlfahrtsverbände zu dem politischen Vorhaben: Die Kreisverbände von Awo, Deutschem Roten Kreuz und des Paritätischen kritisieren die geplante Bezahlkarte.
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Die Umstellung auf die Bezahlkarte gehe laut den Wohlfahrtsverbänden mit einer „strukturelle Diskriminierung von Geflüchteten“ einher. „Anstatt etwas gegen die Fluchtursachen zu unternehmen, agieren demokratische Parteien nun getrieben von populistischen und rechtsextremen Kräften, die Schutzsuchende generell aus dem Land vertreiben oder erst gar nicht einreisen lassen wollen“, teilen die Kreisverbände in einer gemeinsamen Mitteilung mit. Das Motiv der Abschreckung sei aus menschenrechtlicher Sicht mehr als zweifelhaft. „Bezahlkarten lösen nicht die Fluchtursachen und erschweren dafür die Integration von Geflüchteten“, sagt Michaela Rosenbaum, Geschäftsführerin des Awo Kreisverbandes Mülheim.
Mülheimer Verbände sehen einen massiven Eingriff durch Bezahlkarte
Die Bezahlkarten stellten eine drastische, staatliche Maßnahme mit massiven Eingriffen in das Alltagsleben und die persönliche Freiheit der Betroffenen dar. „Im Sozialrecht ist verankert, dass Menschen selbstständig wirtschaften und selbst entscheiden sollen, welchen Teil ihres Geldes sie wofür ausgeben.“ Diese Verfügungsgewalt werde enorm eingeschränkt. „Deswegen fordern wir die Kommune sowie das Land NRW auf, im Idealfall die Einführung der Bezahlkarte zu verweigern“ fordert Nina Rasche, Geschäftsführerin des DRK Kreisverband Mülheim.
Andernfalls sei aber auch denkbar, die „vorhandenen Spielräume positiv zu nutzen und eine möglichst diskriminierungsfreie Bezahlkarte“ einzuführen. Darunter fiele etwa, die Barauszahlung des gesamten Geldbetrages zu ermöglichen, kein Ausschluss bestimmter Waren oder Geschäfte sowie eine kurze Anwendungsdauer der Bezahlkarte. Mit der Eröffnung eines Girokontos erfolgt ihr Wegfall. „Die normale Girokarte ist diskriminierungsfrei, verfassungskonform und sogar für die kommunalen Verwaltungen die einfachste und günstigste Lösung. Die Bezahlkarte hingegen geht nicht nur mit erheblichen Mehrkosten, sondern auch bürokratischem Mehraufwand einher“ , so Mauno Gerritzen, Geschäftsführer des Paritätischen Mülheim.
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