Mülheim. Von Klagen übers Essen bis zu Fällen von Gewalt: Für Pflege-Streitigkeiten hat Mülheim jetzt extra einen Ombudsmann. Doch es gibt Grenzen.
Sein gesamtes Berufsleben hat Wolfgang Wenner in der Pflege verbracht. Der heute 67-Jährige begann als junger Mann mit einer Ausbildung zum Krankenpfleger, bildete sich weiter zum Intensiv-Fachpfleger, anschließend zum Pflegedienstleiter. In dieser Funktion war er zunächst im Krankenhaus tätig, später im Haus Kuhlendahl und im Beratungszentrum „Lebenswege“ der Mülheimer Seniorendienste. Lange leitete Wenner danach den gemeinsamen Pflegestützpunkt der Stadt Mülheim und der AOK. Er sagt: „Ich habe beide Seiten erlebt.“ Er kennt die Perspektive der Pflegebedürftigen, ebenso die Abläufe in den Häusern.
Diese Erfahrung ist ideal für das Ehrenamt, für das sich der Ruheständler verpflichtet hat. Vier Jahre lang steht er in Mülheim als Ombudsperson zur Verfügung: Wenner vermittelt, wenn es Streit gibt zwischen pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen und Pflegeheimen, WGs, Tagespflegen, Werkstätten für Behinderte oder ambulanten Diensten. Im Frühjahr hat ihn der Sozialausschuss offiziell ernannt. Kommunen „sollen“ solche Ombudspersonen bestellen, dies schreibt das Wohn- und Teilhabegesetz (§ 16 WTG) seit dem laufenden Jahr verpflichtend vor.
Mülheimer Ombudsmann als „erster Ansprechpartner“ in Streitfall
Info-Flyer wurden gedruckt und verteilt, etwa in Mülheimer Arztpraxen und Apotheken. Darin stellt sich der Ombudsmann vor als „Ihr erster Ansprechpartner“, wenn es mit einem Pflegeanbieter Konflikte gibt, „die sich ohne Unterstützung von Dritten nicht lösen lassen“. Das kann Streit über die alltägliche Pflege sein, über Unterkunft und Verpflegung, über Finanzielles, die medizinische Betreuung oder organisatorische Abläufe. Auch bei Gewalt in der Pflege kann man den Ombudsmann einschalten. Alles, was er erfahre, werde „streng vertraulich behandelt“.
Wolfgang Wenner ist erfreut darüber, dass ihn etliche Einrichtungen schon eingeladen haben, um sich als Ombudsperson vorzustellen. Doch so richtig herumgesprochen hat sich in der Stadt noch nicht, dass ein neuer Ehrenamtler bei Streitigkeiten schlichten kann. Bisher war der Mülheimer Ombudsmann erst in wenigen Fällen gefordert. Er beschreibt, worum es ging: Beschwerden über Mahlzeiten im Pflegeheim, angeblich verschwundene Kleidungsstücke, über die allgemeine Versorgung und Körperpflege, die als mangelhaft empfunden wurde. Nach Wenners Erfahrung macht ein ausführliches, erläuterndes Gespräch schon viel aus: „Die Pflegekräfte sind zeitlich gar nicht in der Lage, stundenlang Dinge zu erläutern.“
Heimaufsicht freut sich über Entlastung: Situationen oft emotional schwierig
Die Abteilungsleiterin der Mülheim Heimaufsicht, Saskia-Alexandra Kühle, sagt: „Wir freuen uns sehr, dass es die Ombudsperson gibt.“ Es sei eine Entlastung für ihr Team. „Uns erreichen manchmal Beschwerden, bei denen die Situation zwischen Angehörigen und Einrichtung emotional schon sehr belastet ist, wir aber keine greifbaren Mängel feststellen können. Dann kann die Ombudsperson als Mediator einspringen.“
Falls jedoch alle Versuche scheitern, das Problem im Gespräch zu lösen, darf der Ombudsmann auch mit einem Schiedsspruch entscheiden, der schriftlich festgehalten wird. „An diesen müssen sich dann alle Beteiligten halten“, erklärt Wenner, er überprüfe dies auch. Wenn allerdings schon ein Strafverfahren läuft, kann der Ombudsmann nichts mehr tun.
Persönliche Sprechstunden bietet Wolfgang Wenner mittwochs von 10 bis 12 Uhr im Mülheimer Sozialamt an (Ruhrstraße 1, Raum 432). Erreichbar ist er auch unter 0208-455-5970 oder ombudsperson@muelheim-ruhr.de.
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