Mülheim. Mülheims AfD-Fraktion spürte jetzt der weit verbreiteten Meinung nach, was Flüchtlinge so alles gratis bekommen sollen. Wie die Antwort ausfiel.

Bekommen geflüchtete Menschen in Mülheim auf Kosten der Allgemeinheit Extrageld etwa für Smartphones, Maniküre oder Kinderwagen der gehobenen Preisklasse? Das wollte die AfD im Stadtrat nun wissen.

Bis mindestens Ende September dieses Jahres war Mülheims AfD-Ratsfraktion nicht als bissige oder zumindest hinterfragende Opposition aufgefallen, hatte gerade einmal fünf Anfragen an die Stadtverwaltung gerichtet. Mitunter war dabei gar teils offensichtlich lediglich ein ureigenes persönliches Interesse der Fraktionsmitglieder die Triebfeder. Nach öffentlicher Berichterstattung darüber ist die Fraktion nun reger geworden, etwa mit jener Anfrage für den Sozialausschuss zuletzt, mit der sie das zu klären suchte, was als Behauptung durch die Blasen in sozialen Netzwerken geistert: Welche Extras gewährt die Stadt den Flüchtlingen, die sie beherbergt?

AfD Mülheim wollte es wissen: Zahlt die Stadt Flüchtlingen die Frisur?

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So lässt sich das zusammenfassen, was die AfD von der Stadtverwaltung auf Heller und Cent aufgedröselt wissen wollte. „Immer wieder gibt es mediale Berichte, dass zum Beispiel Friseurbesuche für Flüchtlinge, auch im Zusammenhang der ,Kulturpflege‘, bezahlt werden“, hieß es mit Berufung etwa auf einen Bericht, in dem die Sächsische Zeitung Entsprechendes allerdings schon vor mehr als einem Jahr als Fake News enttarnt hatte. Ein anderer, laut Angaben der Fraktion mehr als zehn Jahre alter Bericht, den die AfD zur Begründung ihrer Anfrage anführte, ist über den angegebenen Link gar nicht abzurufen.

Nachhilfeunterricht. Schwimmbadbesuche, gar mit Schwimmunterricht. Museum oder Konzert, Frisör, Pedi- und Maniküre etc. – zahlt das alles der Staat für Flüchtlinge?, zählte die AfD auf und wollte wissen, wo sie die Ausgaben für eben diese Dinge im Haushalt ablesen könne. Wie stehe es darüber hinaus um bezahlte Smartphones, Tablets, Laptops, neue Kinderwagen „über dem Durchschnittspreis“?

Mülheims Stadtverwaltung stellt klar: Alles nur Vorurteile

Die Antwort der Mülheimer Sozialverwaltung fiel nüchtern wie bestimmt aus. Gemäß § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes könnten „sonstige Leistungen“ insbesondere gewährt werden, „wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besondere Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind“, hieß es da. Die von der AfD genannten Beispiele zählten allesamt nicht dazu. Sonderrechte für geflüchtete Menschen gebe es auch nicht im Regelwerk des SGB II.

Extras für Kinder, jedoch egal welcher Staatsangehörigkeit, beinhaltet derweil das Bildungs- und Teilhabepaket. Nutznießer sind laut Stadt leistungsberechtigte Kinder sowohl im Asylbewerberleistungsgesetz, im SGB II, im SGB XII oder von Wohngeldempfängern und Kinder aus anderen Familien, die mindestens von Armut bedroht sind. Für jene Kinder übernehme der Staat etwa die Kosten für Schul- oder Kita-Ausflüge, für Klassenfahrten, Schülertickets für den ÖPNV, Mittagsverpflegung oder Nachhilfeunterricht. Für den persönlichen Schulbedarf bestehe darüber der Anspruch auf insgesamt 174 Euro pro Kind und Schuljahr. Auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werde gefördert, mit 15 Euro monatlichem Zuschuss zu Beiträgen etwa von Sportvereinen oder Musikschulen.

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