Mülheim. Das Ruhrufer in Mülheim-Menden ist Top-Wohnstandort. Extensiven Neubauplänen will die Stadt nun spät einen Riegel vorschieben. Die Details.
Wach geworden waren Politik und Verwaltung spät. Einige Bauanträge sorgten vor Jahren aber doch für eine politische Initiative der Grünen gegen intensives Zubauen des Mendener Ruhrufers. Mit reichlich Verzögerung könnte das neue Baurecht bald endlich stehen. Es schließt Neubauten aber nicht gänzlich aus.
7,2 Hektar umfasst das Gebiet, für das die Stadt nun Reglementierungen in einem Bebauungsplan festsetzen will. Im Norden reicht das Areal zwischen Ruhr und Mendener Straße bis einschließlich Mendener Straße Haus Nummer 90, im Süden wird es durch die Straße „Mulhofs Kamp“ begrenzt. Bislang gibt es für das Gebiet keinen Bebauungsplan, heißt: Es könnten zahlreiche der heutigen Grünflächen noch zugebaut werden, so wie es unter Protest von Nachbarn und Naturschützern Mitte des vergangenen Jahrzehnts die Geno Bank mit einem Bau in Nachbarschaft von Haus Ruhrgarten getan hatte.
Bauen am Ruhrufer in Mülheim-Menden soll nur noch an zwei Stellen erlaubt sein
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Nördlich des Landschaftsschutzgebietes der Saarn-Mendener Ruhrauen soll dem nun Einhalt gewährt werden, allerdings mit zwei Ausnahmen auf teils bereits versiegelten Flächen: So soll es möglich werden, auf einer brachliegenden Hofstelle nördlich der Hahnenfähre Neubauten zu platzieren. Ebenso soll es der Vereinten Evangelischen Kirchengemeinde möglich werden, ihr Areal mit dem ehemaligen Freizeitheim „Haus Jugendgroschen“ an einen Wohnungsbau-Investor zu veräußern. Für erste Pläne hatte ein potenzieller Investor 2018 im städtischen Gestaltungsbeirat die „Rote Karte“ gezeigt bekommen. Zu üppig sei das Vorhaben dimensioniert, hießt es damals.
Nun geht das Bebauungsplanverfahren mit reichlich Verzögerung (ein erster Entwurf war bereits Anfang 2016 in die öffentliche Diskussion gegangen) auf die Schlussetappe. Anfang September soll der Planungsausschuss den nun mit Gutachten unterfütterten und ausgearbeiteten Entwurf freigeben dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihn studieren und ein letztes Mal kritische Anmerkungen loswerden können, bevor später Baurecht beschlossen wird.
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Das sind die Pläne für die alte Hofstelle und das Areal von Haus Jugendgroschen
Die Versiegelung großzügig angelegter, grüner Gärten im Umfeld will der Bebauungsplan ausschließen. Für benannte Bauflächen soll aber eine „ortstypische Wohnbebauung“ möglich werden. Auf dem Areal der alten Hofstelle nördlich der Hahnenfähre sollen fünf zweigeschossige Mehrfamilienhäuser möglich werden. Sie sollen dergestalt angeordnet sein, dass ihr Ensemble das Erscheinungsbild der alten Hofanlage nachempfindet. 25 bis 30 neue Wohneinheiten sind demnach realistisch.
Haus Jugendgroschen, wo zuletzt noch Mülheims Junior Uni ihre erste Heimstätte hatte, soll abgerissen werden, um an Ort und Stelle Platz zu haben für sechs bis sieben eingeschossige Ein- und Zweifamilienhäuser. Dabei sollen drei Gebäude parallel zum Haus Ruhrblick (Mulhofs Kamp 5a/b) hintereinander versetzt angeordnet sein. Die weiteren Gebäude sind entlang der schon vorhandenen Stichstraße vorgesehen, im Baufenster des heutigen Haus Jugendgroschen.
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