Kamp-Lintfort.

Nach dem Urteil im Prozess um den Mord an einem Obdachlosen am Pappelsee in Kamp-Lintfort erreichten die Redaktion zahlreiche Anrufe und Zuschriften. Die schriftlichen Äußerungen unserer Leser werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Es ist wirklich nicht zu fassen! Da zerstören vier Jugendliche aus Langeweile einem am Rand der Gesellschaft lebenden Menschen die letzte erbärmliche Unterkunft und prügeln und treten ihn zu Tode. Und die Richter am Klever Landgericht? Sie sehen das lediglich als Sachbeschädigung und Körperverletzung. So erhält der jugendliche Haupttäter eine Bewährungsstrafe. Unverständlich und welch ein Anreiz für jugendliche Nachahmungstäter. Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. Dieses Urteil kann so nicht bestehen bleiben!

Jürgen Hamburg, Düsseldorf

Es ist nicht zu fassen! Wie oft will man jugendlichen Straftätern eigentlich noch zu Bewährungsstrafen verurteilen? Da fährt jemand (Ich) auf der Autobahn, bei vorgeschriebenem Tempo 100 km/h, mit 140km/h und bekommt dafür die ganze Härte des Gesetzes zu spüren und wird zu 300 Euro Geldbuße und 4 Wochen Fahrverbot verurteilt.

Da treten vier Jugendliche einen obdachlosen Rentner zu Tode und bekommen eine Bewährungsstrafe.

Jugendliche im Alter von damals 16 Jahren, die mit ihrer Langeweile nichts anzufangen wussten. Aber wohl doch alt genug sind, um zwischen Recht und Unrecht unterscheiden zu können. Ein Gericht unter Vorsitz eines Richters vom Schlage Papa Gnädig erhebt mahnend den Zeigefinger und schickt diese kriminellen Jugendlichen wieder zurück auf die Straße.

Vielleicht zu neuerlichen Brutalitäten. Die Vier werden das als Aufforderung zum Weitermachen verstanden haben. War doch alles gar nicht so schlimm. Besonders tröstlich, dass Papa Gnädig mit dem (seinem) Urteil unzufrieden ist. Und was mag das für ein Elternhaus sein, das zusieht wie ihre Kinder zu solche brutalen Schlägern heran wachsen?

Ich denke, mit 16 oder 17 Jahren sollte und kann man unterscheiden zwischen Recht und Unrecht. Unsere Jugendlichen können das recht gut, zumindest wenn es um ihre Rechte geht, da kennen sie sich sehr genau aus. Und wenn das Elternhaus nicht in der Lage ist, ihre Kinder zu nützlichen Mitgliedern unserer Gesellschaf zu erziehen, und die Gerichte zu solchen Urteilen kommen, werden solche Taten jugendlicher Krimineller vermehrt die Folge sein. Auch wenn die Mordanklage nicht zu halten war, die vier haben ganz genau gewusst was sie getan haben, ja sie haben unmittelbar nach der Tat sogar noch damit geprahlt.

Der quasi Freispruch ist eine Farce. Einen gehöriger „Denkzettel“ wäre hier wohl das mindeste gewesen.

Günther Reuys, Moers

Der Richter, der dieses Urteil mit einem Freispruch auf Bewährung für die vier jugendlichen und stadtbekannten Täter gesprochen hat, der gehört jetzt auf die Anklagebank.

Mord bleibt Mord und ist nun mal kein Kavaliersdelikt. Wie kommen sich jetzt die Angehörigen des Opfers und auch die Kamp-Lintforter Bevölkerung vor? Schlagzeilen in den Medien wie „15-Jähriger raubt Handtasche und schlägt Opfer nieder“ oder „Opfer wird von Jugendlichen verprügelt und zur Herausgabe des Handys gezwungen“, diese und ähnliche Fälle werden jetzt vermehrt vorkommen. Angst und Schrecken dürfen sich jetzt auf unseren Straßen breit machen, denn ein Richter der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers verhängt ja bei Mord eine Bewährungsstrafe.

Dieses skandalöse Urteil dient als Freibrief für vermehrte Jugendkriminalität in unserer Region, denn für einen Mord aus Langeweile bekommen die Jugendlichen ja einen Freispruch auf Bewährung. Die Bevölkerung in Kamp-Lintfort ist beunruhigt und kann so ein Urteil nicht akzeptieren. Alle die vernünftig denken können, die müssen sich am Tatort einfinden und Gerechtigkeit einfordern.

Der fast blinde Obdachlose wurde aus Langeweile ermordet und keiner der vier Angeklagten hat die tödlichen Schläge abgegeben, weil der Nachweis fehlt – alle vier Freigesprochenen müssen hinter Gitter!

Im Namen vieler der Kamp-Lintforter

Lutz Malonek

Festgestell werden muss, das Staatsanwalt und Richter in dieser Sache Personen sind, denen man beide den gleichen Umfang an Sach- und Fachkenntnissen zubilligen muss. Außerdem die gleichen Kenntnisse bei der Bewertung der Täterpersönlichkeiten und der Berufserfahrung. Erstaunlich ist jedoch, dass der Staatsanwalt für den Haupttäter wegen Mordes eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert hat. Wenn man das das Urteil über ein Jahr auf Bewährung zur Kenntnis nehmen muss, so überkommt einen die kalte Wut – nicht auf den Staatsanwalt – sondern den Richter, offensichtlich ein „Papa gnädig“.

Macht weiter so, diese äußerst gewalttätigen und brutalen Jugendlichen, die aus Langeweile einen Menschen getötet haben, werden irgendwann wieder von sich in gleicher Form wieder Reden machen. Diese Erfahrungen habe ich in meiner Berufszeit immer wieder machen müssen.

Ich hoffe nur, dass in einem Wiederholungsfall der heutige Richter mit der erforderlichen Härte zur Rechenschaft gezogen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Walter Prott, Kamp-Lintfort (Kriminalbeamter a.D.)