Moers. Unter Androhung von Gewalt soll ein Duo junge Frauen zu Treffen mit Männern gezwungen haben. Im Prozess gab es nun eine ungeahnte Entwicklung.

Überraschende Wende am Moerser Amtsgericht: Das erwartete Urteil im Prozess gegen einen 34-jährigen Gelsenkirchener sowie eine 23-jährige Moerserin ist am Montag, 15. April, verschoben worden. Erst nach den Ferien, „wahrscheinlich im Spätsommer oder Herbst“, wird die Verhandlung wegen mutmaßlicher Zuhälterei und Zwangsprostitution zu einem Ende kommen können. Diese Entscheidung fällte die Kammer rund um den Vorsitzenden Richter Benjamin Barb nach wenigen Minuten des dritten Verhandlungstages.

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Grund für die Verschiebung: Die 23-Jährige hatte entgegen ihres Verhaltens im bisherigen Prozessverlauf gegenüber der Jugendgerichtshilfe signalisiert, doch Angaben zu der ihr vorgeworfenen Sache zu machen. Diese Planänderung hatte sie jedoch nicht mit ihrem Rechtsanwalt abgestimmt, der sich überrascht zeigte und nicht „holterdiepolter“ seine Verteidigungsstrategie ändern wollte. Rückfragen zu dem Bericht der Jugendgerichtshilfe konnte die Kammer an diesem Tag ebenfalls nicht stellen, da die zuständige Mitarbeiterin nicht als Zeugin anwesend war.

Angeklagter in Moerser Zwangsprostitutions-Prozess: „Niemand hört mich an“

Auch der 34-Jährige wollte plötzlich sein Schweigen zur Tat brechen. „Alle reden nur über mich und darüber, was für ein schlechter Mensch ich bin. Aber niemand hört mich an“, klagte er während des Termins am Montag. Daraufhin entgegnete Richter Barb mit Blick auf den Verzicht des Angeklagten auf eine eigene Aussage zu Beginn des Verfahrens: „Sie waren hier als allererstes gefragt.“ Mit seiner Einlassung muss der Gelsenkirchener aufgrund der Verschiebung der Verhandlung auf einen späteren Termin, an dem alle wichtigen Zeugen anwesend sind, allerdings noch warten.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann über die Online-Dating-Plattform „Badoo“ ein 20-jähriges Opfer kennengelernt haben. Gemeinsam mit seiner Komplizin soll er die junge Frau unter Androhung von Gewalt zur Prostitution gezwungen haben. Für 150 Euro pro Stunde sei die 20-Jährige gezwungen worden, im Internet vereinbarte Sextreffen wahrzunehmen, einen Großteil des Geldes habe sie an ihre Zuhälter abgeben müssen. Auf dieselbe Art und Weise soll das Duo bei einer 16-Jährigen vorgegangen sein. Hier heißt es laut Staatsanwaltschaft, die Angeklagten hätten angedroht, ihrem Opfer „Finger abzuschneiden und die Familie zu töten“, sollte sie sich den Forderungen widersetzen.