Moers. Schwere Vorwürfe gegen Angeklagte: Ihnen wird Zuhälterei vorgeworfen – sie sollen zwei Frauen online für Sex angeboten haben. Das ist passiert.
Die Vorwürfe gegen einen 34-jährigen Deutschen und eine 23-jährige Deutsche, die am Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht vor der Großen Jugendkammer in Moers standen, wiegen schwer. Es geht um Zuhälterei und Zwangsprostitution über Online-Verkaufsplattformen. Zum Hauptverhandlungstermin hat die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve vier Zeugen, darunter zwei Opfer und ihre Eltern, sowie einen Sachverständigen vorgeladen, um Licht ins Dunkle mehrerer Taten zu bringen, die sich zwischen Mai und Juli 2022 ereignet haben sollen.
Als die Anklage verlesen wird, sitzen die Angeklagten ruhig und aufrecht da. Zur Sache äußern sie sich nicht. Dem 34-Jährigen, dessen Prognose nach einer Drogenentgiftung positiv ausfiel, und der 23-Jährigen, die eine Altenpflegeausbildung abbrach, wird Zuhälterei in zwei Fällen vorgeworfen, eine in Tateinheit mit Zwangsprostitution.
Laut Staatsanwaltschaft gab es Drohungen
Während die Angeklagte ein unbeschriebenes Blatt ist, weist der Angeklagte fünf Einträge im Strafregister auf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Markenrechtsverstoß gehören dazu. Laut Staatsanwaltschaft wählte der 34-Jährige die Datingapp „Badoo“ als Kontaktweg. Hier habe er sein damals 20-jähriges Opfer angeschrieben.
Die junge Frau äußerte sich am Donnerstag zu der Sache. „Man hat sich wöchentlich getroffen, aber wir waren nicht zusammen“, beschreibt die Gelsenkirchenerin den Kontaktbeginn, von dem sie sich eine Liebesziehung erhoffte. Die 23-jährige Angeklagte habe sich in dann Gelsenkirchen mit ihr getroffen, ihr aus dem Nichts gesagt, dass abends der erste Freier da sei, den sie mit ihr bedienen müsse.
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Laut Staatsanwaltschaft hatte es in einem zweiten Fall Androhungen gegeben, etwa jene, Finger abzuschneiden und die Familie umzubringen. Das eingeschüchterte Opfer habe ihren Körper auf den Internetplattformen „Kaufmich.com“ und „markt.de“ angeboten. Erstere dient als Sexarbeitsnetzwerk, letztere bietet neben Verkaufskategorien wie Heimwerken, Tiere und weiteren die Sparte „Erotik“.
„Rechenschaftspflichtig“ sei die Gelsenkirchenerin laut Anklage gewesen, habe „einen Tagesausflug für einen Freiertermin abgebrochen“. Sexuelle Handlungen hätten in Fahrzeugen und Wohnungen stattgefunden, heißt es weiter an jenem ersten Verhandlungstag. Preis: 150 Euro. „Ich habe nur 30 bis 40 Euro verdient, musste Geld an beide abbezahlen, mir ein Halstattoo für sie stechen lassen“, schilderte das Opfer; sie müsse Beruhigungsmittel nehmen.
Das Verfahren in Moers wird fortgesetzt
„Halt die Fresse, geh’ arbeiten“, habe der Angeklagte ihr geschrieben. Als ihre 16-jährige Freundin eine Schminktasche mit „Kondom, Gleitgel und Pfefferspray“ trägt, sei ihr klar gewesen: Auch ihre Freundin wird prostituiert, laut präsentierten Chatprotokollen unter dem Alias „Lola“.
„Ihrer Mutter musste ich sagen, sie will keinen Kontakt mehr. Uns wurden Personalausweise weggenommen“, wirft die Gelsenkirchenerin den Angeklagten vor. Unklar blieb, warum die Gelsenkirchenerin schon zum ersten Treffen mit der Angeklagten Wechselwäsche mitnahm: „Wollten Sie vielleicht das schnelle Geld, um Ihre Schulden zu bezahlen?“, fragte der Anwalt der Angeklagten. Am Nachmittag sagten noch die Mutter des zweiten Opfers sowie der Vater der damals 20-Jährigen aus. Die öffentliche Verhandlung wird an zwei Terminen im April im Moerser Amtsgericht fortgesetzt.