Moers. Drei Eilanträge gegen die Flüchtlingsunterkunft in Moers-Schwafheim sind vor Gericht abgelehnt worden. Doch der Rechtsstreit hört nicht auf.

Der Rechtsstreit um den Bau einer Unterkunft im Moerser Ortsteil Schafheim, in der 200 Geflüchtete unterbracht werden sollen, geht in die nächste Runde. Drei Eilanträge sowie drei Klagen von Anwohnern gegen das Vorhaben der Stadt Moers waren wie berichtet beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingegangen. Zumindest die Eilanträge wurden am 16. Februar durch einen Beschluss der 28. Kammer abgelehnt, wie Gerichtssprecher Norbert Klein auf Anfrage bestätigt. Dennoch nimmt der Rechtsstreit um die geplante Unterkunft am Länglingsweg kein Ende – zumindest vorerst.

Einer der Anwohner aus Moers hat Beschwerde gegen das Urteil eingelegt und bringt sein Anliegen somit vor eine höhere Instanz. Der Fall liegt nun in den Händen des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dort ist die Beschwerde am 23. Februar eingegangen. Wann darüber entschieden wird, sei noch nicht absehbar, sagt Pressedezernentin Gudrun Dahme.

Gericht: Moerser Anwohner sollte sich durch neues Flüchtlingsheim nicht „erdrückt“ fühlen

Der Anlieger hatte in seinem Eilantrag an das Düsseldorfer Verwaltungsgericht unter anderem ausgeführt, er müsse „zukünftig aus seinem Küchenfenster in dem ein- bis maximal zweigeschossigen Wohngebiet auf die knapp sieben Meter hohe Wand des dreigeschossigen Flüchtlingsheims blicken“. Laut dem Antrag will der aufgebrachte Anwohner darin einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot erkennen. Die Kammer vertritt eine andere Auffassung. „Eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme durch die Flüchtlingsunterkunft (...) zum Nachteil des Antragstellers ist weder aufgezeigt noch ersichtlich“, heißt es in der Begründung des Beschlusses, der unserer Redaktion vorliegt. Zwischen der Unterkunft und dem Wohnhaus des Antragstellers läge ausreichend Abstand, sodass dieser keinen Anlass haben dürfte, sich vom künftigen Nachbargebäude „erdrückt“ zu fühlen.

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Auch einen weiteren Kritikpunkt konnte das Gericht schnell ausräumen: Der Antragsteller hatte bemängelt, dass der geplante Bau auf einer Grünfläche am Länglingsweg gegen Vorschriften zum Natur-, Landschafts- und Artenschutzrecht verstoßen würde. Hier sei keine Prüfung erforderlich, da diese Vorschriften dem Anwohner „offenkundig keinen Drittschutz vermitteln“ würden. Ferner seien die vorgeschlagenen Alternativstandorte für die Unterkunft für das Verwaltungsgericht irrelevant. Die Abwägung von möglichen Standorten sei allein Aufgabe des Bauherrn. Sofern der gewünschte Standort behördlich zugelassen ist und die Belastungen für die Nachbarschaft zumutbar seien, müssen Anwohner „das Bauvorhaben auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt“, heißt es in dem Urteil.

Klagen gegen Unterkunft für Flüchtlinge: Stadt wartet mit Ausschreibung für Bau

Zudem liege das Grundstück, auf dem die Flüchtlingsunterkunft geplant wird, auf einer landwirtschaftlichen Fläche. Das Wohngrundstück des Antragstellers dagegen sei in einem reinen Wohngebiet verortet. „Liegen Vorhabengrundstück und Nachbargrundstück nicht innerhalb desselben (Bau-)Gebiets, so hat der Nachbar keinen Gebietserhaltungsanspruch gegenüber dem geplanten Bauvorhaben“, stellt die Kammer fest.

Die 28. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hält die Eilanträge der Anwohner in Schwafheim für unbegründet.
Die 28. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hält die Eilanträge der Anwohner in Schwafheim für unbegründet. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Dass zumindest gegen einen der drei Eilanträge Beschwerde beim OVG Münster eingelegt wurde und eine Entscheidung über die Klagen im Hauptverfahren noch aussteht, bremst das Bauvorhaben vorerst aus. „Das Ergebnis warten wir wieder ab, bevor wir die Ausschreibung auf den Markt bringen. Vorher können wir keine belastbaren Infos über den Zeitplan geben“, teilt Thorsten Schröder, Pressesprecher der Stadt Moers, auf Nachfrage mit.

Flüchtlingsheim in Moers-Schwafheim: Bau dauert länger – und wird deutlich teurer

Ohnehin hatte sich die ursprünglich für Anfang dieses Jahres geplante Fertigstellung der Unterkunft für Geflüchtete in Schwafheim – auch ganz ohne klagende Anwohner – zuletzt nach hinten verschoben. Das geht aus einem Sachstandsbericht hervor, der den Mitgliedern des Bauausschusses in der jüngsten Sitzung am 5. Februar vorgelegt wurde. Demnach rechne die Moerser Verwaltung derzeit erst im vierten Quartal 2024 mit der Fertigstellung des Neubaus.

Der Bau wird nicht nur länger dauern, sondern auch deutlich teurer als gedacht: Laut Sachstandsbericht wachsen die geschätzten Baukosten auf 13,6 Millionen Euro. Die letzte grobe Kostenschätzung hatte noch etwa 9,4 Millionen betragen. Nach den Erfahrungen mit der Flüchtlingsunterkunft in Genend, wo die Kosten für den Modulbau und dessen Platzierung ebenfalls gestiegen waren, passte die Stadt die Summe bereits auf 11 Millionen Euro an.