Moers. Sollte die Niag von Moers nach Kamp-Lintfort ziehen, rückt nicht nur das Gelände an der Rheinberger Straße in den Fokus. Die Hintergründe.
Seit die Niag angekündigt hat, ihre Zentrale perspektivisch von Moers nach Kamp-Lintfort zu verlegen, hat es viel Unmut gegeben. Zuletzt hatte die SPD-Fraktion ihre Kritik erneuert und hat sich dabei insbesondere über die Art der Kommunikation geärgert. Jetzt müssen – auch politisch – die nächsten Schritte folgen – die womöglich bisher unbedachte Weiterungen haben.
Dass sich die Niag von ihrem Standort an der Rheinberger Straße verabschieden wird, scheint unausweichlich. Die offenkundig von der Stadt Moers angebotene städtische Fläche in Genend oder die gewerblichen Flächen an der Rheinberger Straße, im Industriepark Pattberg sowie an der Repelener Straße konnten offensichtlich nicht mit dem nun vom Unternehmen favorisierten Areal in Kamp-Lintfort mithalten.
Niag-Gelände in Moers: Stadt möchte sich das Vorkaufsrecht sichern
Jetzt müssen sich Stadt und Politik über eine Folgenutzung des Geländes an der Rheinberger Straße ins Benehmen setzen. Der Zeitpunkt des Umzuges ist derzeit noch unklar, somit auch ein konkreter Zeitplan für weitere Schritte. Aus städtischer Sicht wird eine Mischung aus Gewerbe und Wohnen für die Fläche favorisiert. Um Voraussetzungen für eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung zu schaffen, möchte sich die Stadt das Vorkaufsrecht für die Niag-Flächen sichern. Darüber muss am Donnerstag, 29. Februar, der Fachausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt diskutieren, die finale Entscheidung fällt der Rat Mitte März.
Formal wird für das Vorkaufsrecht an den Grundstücken eine Satzung beschlossen. Diese bezieht sich allerdings nicht nur auf das Areal, auf dem sich die Niag-Hallen befinden. Das in Rede stehende Gebiet umfasst fünf Teilflächen. Eines ist das besagte Niag-Gelände zwischen Rheinberger- und Klever Straße sowie der Bethanienstraße.
Vorkaufsrecht in Moers: Auch Grundstücke im Fokus, die Dritten gehören
Eine weitere Fläche wird laut Stadt nördlich durch das Wohngebiet an der Hoffnungsstraße, östlich durch die Rheinberger Straße, südlich durch den ehemaligen Bahnkörper und westlich durch den Moersbach begrenzt. Ein drittes Gebiet ist demnach nördlich durch die Trasse, östlich durch die Rheinberger Straße, südlich durch eine gemischte Baufläche sowie westlich durch den Moersbach begrenzt. Das vierte Teilgebiet ist nördlich durch die Trasse, östlich und südlich durch angrenzende Gewerbegebiete sowie westlich durch die Rheinberger Straße begrenzt. Und schließlich ist ein kleines Grundstück einbezogen, das östlich durch die Klever Straße sowie südlich und westlich durch Gewerbegebiete begrenzt wird.
Interessant: Somit sind in die Überlegungen zum Vorkaufsrecht der Stadt auch Grundstücke einbezogen, die weiteren Dritten gehören; unter anderem befindet sich dort das Autohaus Minrath. „Die Grundstücke im Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung befinden sich fast ausschließlich in Besitz von zwei Eigentümern“, heißt es dazu in den Ausführungen, die der Politik zur Entscheidung vorliegen. Die genauen städtebaulichen Zielsetzungen für das Plangebiet seien noch festzulegen, heißt es.
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