Moers. Ein DHL-Paketzusteller hat gemeinsam mit seinen Verwandten etliche Lieferungen unterschlagen. So lief der Prozess vor dem Moerser Amtsgericht.

Eine Familienbande ist von der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Bei dem Prozess am Donnerstag mussten sich fünf Angeklagte in 52 Fällen wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrug verantworten. Zwei der Frauen und einem 31-jährigen Mann wurde zudem veruntreute Unterschlagung in 18 Fällen zur Last gelegt.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 31-jährige Angeklagte im September 2016 als Paketzusteller 18 Bestellungen entnommen haben, welche von seiner 31-jährigen Partnerin und seiner 28-jährigen Schwester unter Angabe fiktiver Empfängernamen bestellt wurden. Dadurch soll ein Schaden von ca. 33.000 Euro entstanden sein. Dabei räumte der 31-Jährige ein, die Pakete – sobald sie in seiner Zustellregion angekommen seien – mitgenommen zu haben.

Einer der Angeklagten räumte vor dem Moerser Amtsgericht ein, als DHL-Zusteller in 18 Fällen Pakete unterschlagen zu haben

Zudem sollen alle fünf Angeklagten im Zeitraum von Oktober 2015 bis Februar 2018 insgesamt 40 verschiedene Unternehmen gewerbsmäßig betrogen haben. Der 31-Jährige, seine Freundin und seine Schwester sollen über das Internet Bestellungen unter Aliasnamen auf Rechnung in der Absicht aufgegeben haben, diese nicht zu begleichen. Der 31-Jährige hat zudem eingeräumt, seinen Eltern erzählt zu haben, wie einfach sich das Verfahren gestalte. Diese seien anfangs nicht begeistert gewesen, hätten aber die Pakte entgegengenommen. Kurze Zeit später haben auch sie Bestellungen aufgegeben. Dabei soll ein Schaden von ca. 26.000 Euro entstanden sein.

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Die Angeklagten räumten während des Prozesses am Moerser Amtsgericht ein, sich über eine Chat-Gruppe ausgetauscht zu haben

Während der Verhandlung zeigten sich alle fünf Angeklagten geständig. Der 31-Jährige hat 18 Fälle eingeräumt, seine 31-jährige Partnerin gestand 28 Fälle und seine 28-jährige Schwester räumte ein, an weiteren zehn Fällen beteiligt gewesen zu sein. Und auch seine Eltern (52 und 50 Jahre) räumten ein, an jeweils drei Betrugsfällen beteiligt gewesen zu sein. Dabei sollen sich die Angeklagten auch untereinander abgesprochen haben und in einem ständigen Austausch gestanden haben. Über verschiedene Privatchats oder auch über ihren gemeinsamen Gruppenchat namens „Ganz schön krimi“ haben sich die Familienmitglieder abgesprochen, wer unter welchen Namen und mit welcher E-Mail-Adresse bei den verschiedenen Firmen bestellt hat und bei welchen Unternehmen bereits Sperrungen vorliegen. Auch sollen sie sich über Versand- und Bestellbestätigungen ausgetauscht haben, wie eine Auswertung ihrer mobilen Endgeräte belegen konnte.

Am Amtsgericht in Moers ist am Donnerstag das Urteil gegen die Familienbande gefallen

Der 31-jährige Angeklagte und seine 31-jährige Lebensgefährtin wurden vom Gericht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug zu jeweils 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, seine 28-jährige Schwester zu einem Jahr und sechs Monaten. Da die Eltern des 31-jährigen Angeklagten lediglich für die eigene Nutzung Waren im Internet bestellt haben, ohne sie weiterzuverkaufen, erhielt der 52-jährige Vater in zwei Fällen wegen bandenmäßigen Computerbetrugs und in einem Fall der Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, die 50-jährige Angeklagte eine neunmonatige Freiheitsstrafe. Die jeweiligen Einzelstrafen wurden allesamt zur Bewährung ausgesetzt.

Den fünf Angeklagten sei zugutegekommen, dass sie sich alle geständig gezeigt haben und eingeräumt habe, Fehler gemacht zu haben. Das Gericht gehe davon aus, dass den fünf Angeklagten die Verhandlung und auferlegte Strafe eine Lehre gewesen sei.