Moers/Duisburg. Am Ostermontag 2019 gab es in Moers ein illegales Autorennen. Eine unbeteiligte Frau starb an den Folgen des Unfalls. Jetzt wird neu verhandelt.
Nach dem tödlichen Raserunfall in Moers muss ein drittes Mal gegen den hauptverantwortlichen Fahrer am Landgericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag auch das zweite Urteil gegen den Mann wegen Widersprüchen in der Begründung teilweise auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Duisburger Landgericht (Az. 4 StR 211/22).
Bei einem illegalen Autorennen auf der Bismarckstraße in Moers war am Ostermontag 2019 die unbeteiligte Sema S. ums Leben gekommen. Ihr Kleinwagen kollidierte mit einem der beiden am Rennen beteiligten Autos, das vom Duisburgers Kushtrim H. gesteuert wurde. Die Frau erlag später ihren schweren Verletzungen, sie wurde 43 Jahre alt.
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Das Geschehen hatte die Menschen in Moers stark bewegt. An der Stelle der Kollision wurden Blumen niedergelegt, wenige Tage nach dem Tod der Frau gab es eine Gedenkfeier für das Opfer des illegalen Autorennens. Wie im Verlauf der Ermittlungen bekannt wurde, lag die Geschwindigkeit des Wagens, der von Kushtrim H. gesteuert wurde, zum Zeitpunkt der Kollision bei 105 Stundenkilometern.
Kushtrim H. wurde im Februar 2020 vor dem Landgericht Kleve wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch seine Verteidiger legten Revision ein, und der BGH gab ihnen recht, weil das Landgericht nach ihrer Meinung die Tötungsabsicht zu schnell bejaht hatte. Bei der neuen Verhandlung hielt eine andere Landgerichtskammer in Kleve den Mordvorwurf nicht aufrecht und verurteilte den Angeklagten nun wegen Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge zu vier Jahren – was in Moers, ja bundesweit für Empörung sorgte, weil es als viel zu milde verstanden wurde. Diesmal ging die örtliche Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger in die Revision.
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Der zweite Angeklagte, der wohl an dem illegalen Autorennen beteiligt war, nicht aber an der Kollision, war in erster Instanz zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Seine Revision hatte der BGH seinerzeit verworfen. Mithin ist das damalige Urteil – drei Jahre und neun Monate Haft – nach Informationen der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kleve im Februar 2021 rechtskräftig geworden. Seine Haftstrafe hat der junge Mann, der zuvor nicht in U-Haft gesessen hatte, im Sommer 2021 angetreten. Nach aktuellem Stand wird er im Frühjahr 2025 aus dem Gefängnis entlassen. wit, dpa, alf