Neukirchen-Vluyn. Zwei Grundschulen in Neukirchen-Vluyn sollen erweitert werden. Was im Einzelnen geplant ist und welche Zwischenlösungen erforderlich sind.

Die Erweiterungen an den beiden Grundschulen Gerhard-Tersteegen und Antonius sollen prioritär behandelt werden. Das hat Bürgermeister Ralf Köpke auf Bitten des SPD-Fraktionsvizes Günter Zeller in der jüngsten Sitzung des Stadtrates zugesagt. Zeller begründete sein Anliegen mit dem dringenden Raumbedarf. Im folgenden hat das Stadtparlament den Weg für die Planung und Umsetzung bereitet und die Bereitstellung der Haushaltsmittel beschlossen.

Das sind die geplanten Baumaßnahmen

Das war der Sachstand: Wie aus einer Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport hervorgeht, hat der Rat eine Zügigkeitserweiterung an der Gerhard-Tersteegen-Schule und der Antonius-Schule beschlossen.

Aufgrund der jährlich steigenden Anzahl der Schulanmeldungen in NRW, sollen beide Neukirchen-Vluyner Grundschulen um jeweils eine Eingangsklasse erweitert werden. Ab wie vielen Kindern eine weitere Klasse gebildet werden muss, legt das Schulgesetz NRW fest.

Die Gerhard-Tersteegen-Schule soll nach Abschluss der Baumaßnahmen vier Eingangsklassen bilden, die Antonius-Schule drei. Um das gewährleisten zu können, muss der Rat einen Anbau an der Gerhard-Tersteegen-Schule beschließen: „Vorgesehen sind aktuell zwei Klassenräume und ein OGS-Raum. Abstimmungen zum Bau weiterer Nebenräume laufen“, erklärt Sabrina Daubenspeck, die Pressesprecherin der Stadt.

Die geplanten Baumaßnahmen an der Antonius-Schule sind umfangreicher. Zwar seien auch hier zwei Klassenräume und ein OGS-Raum geplant. Allerdings soll dafür der ältere Anbau im Erdgeschoss zunächst abgerissen werden, um anschließend an selber Stelle einen neuen Anbau über drei Etagen schaffen zu können, bestätigt die Pressesprecherin. Um für Barrierefreiheit zu sorgen, seien ein Aufzug und eine Teilangleichung des Schulhofes zum Erdgeschoss in Planung.

Container sind als Übergangslösung geplant

Die Nutzung der neuen Räume sei laut Projektstrukturplan für das Schuljahr 2026/2027 geplant. Der Bedarf bestehe allerdings schon ein Jahr vorher: „Daher werden Container als Interimslösung angemietet werden müssen“, schlussfolgert Sabrina Daubenspeck.

Die Kosten der Baumaßnahmen sind laut Beschlussvorlage aktuell noch nicht durchgeplant. „Weitere Details ergeben sich erst in den nächsten Monaten“, sagt die Pressesprecherin. Voraussichtlich würden die Baukosten für den Abriss und Neubau an der Antonius-Schule mehr als 3,5 Millionen Euro betragen, vermutet sie. Bei der Gerhard-Tersteegen-Schule belaufen sich die Kosten schätzungsweise ebenfalls auf über 2,5 Millionen Euro.

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Bei den Baumaßnahmen soll die Klimarelevanz berücksichtigt werden, bestätigt Sabrina Daubenspeck. Es werde auf umweltfreundliche Baustoffe und Isolierungen geachtet. Gründächer seien in Planung und „die Möglichkeit von Grünfassaden und Fotovoltaikanlagen wird geprüft“, sagt sie.

>>> So ist die Zügigkeit von Schulen geregelt <<<

Die Zügigkeit von Schulen ist im Schulgesetz NRW bzw. der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz festgelegt.

Demnach wird die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht an den zu erwartenden Schulanmeldungen bemessen:

  • bis zu 29 Kindern bilden eine Klasse
  • 30 bis 56 Kindern bilden zwei Klassen
  • 57 bis 81 Kindern bilden drei Klassen
  • 82 bis 104 Kindern bilden vier Klassen