Moers/Kamp-Lintfort. Am 14. Juni wollen die Apotheken in Deutschland streiken. Auch Apotheker aus Moers und Umland beteiligen sich. Wie der Notdienst geregelt ist.

  • Am nächsten Mittwoch, 14. Juni, bleiben die Apotheken geschlossen
  • Die Apotheker protestieren gegen die Schieflage im Gesundheitssystem, wie sie sagen
  • Für Notfälle ist ein Notdienst eingerichtet

Einem bundesweit geplanten Streik der deutschen Apotheken am Mittwoch, 14. Juni, werden sich neben anderen auch die Goethe-Apotheke in Moers, die Glückauf-Apotheke in Kamp-Lintfort und die Rheinland-Apotheken in Rumeln-Kaldenhausen anschließend. Alle drei Apotheken gehören Erol Gülsen.

„Wir sehen angesichts der Lieferengpässe, der immer mehr werdenden Bürokratie, dem Fachkräftemangel und den neuerlichen Kürzungen – trotz Inflation – keine andere Wahl. Wir haben alles, mit dem wir in den letzten Jahren in der Corona-Pandemie beauftragt wurden, gemeistert. Aber diese Lieferengpässe haben uns jetzt zermürbt und wir sehen keine Perspektive oder Schritte, die darauf hinweisen, dass die nächste Erkältungssaison besser wird“, teilt Gülsen in einer Mitteilung an die Redaktion mit.

Auch andere Apotheker aus Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg erklären, warum sie sich am Protesttag beteiligen. Die Gemengelage ist vielschichtig. Es geht um Honorare, Abläufe und Lieferengpässe. Das alles hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden.

Die Arzneimittelversorgung bleibe aufrecht erhalten – allerdings nur über die Notdienstapotheken. In Moers hat die Adler-Apotheke in der Innenstadt Notdienst; in Kamp-Lintfort die Hirsch-Apotheke. Die nächsten Anlaufstellen sind dann in Kempen und Krefeld.

Die Apothekerschaft reagiere damit auf gesundheitspolitische Entscheidungen der Bundesregierung, erklären die Pharmazeuten.

Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte Fixum von derzeit 8,35 Euro netto müsse laut Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) auf 12 Euro erhöht werden. Dieses Fixum soll außerdem durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz– oder Verordnungsgebers bedarf.

Diese Pauschale diene der Grundsicherung der Flächendeckung und solle für jede Betriebsstätte gleich hoch sein. Die größeren Entscheidungsfreiheiten ermöglichten laut Abda eine schnelle Versorgung der Patientinnen und Patienten und vermieden in deren Interesse gefährliche Therapieverzögerungen, insbesondere auch bei Lieferengpässen.

Für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen solle laut Mitteilung ein „angemessener finanzieller Ausgleich“ geschaffen werden. Für den Fall, dass die Apotheke bei Zahlungsunfähigkeit eines Herstellers von diesem keinen Ausgleich für den an die Krankenkasse geleisteten Herstellerabschlag erhält, muss die Krankenkasse laut Abda zur Rückerstattung des von der Apotheke verauslagten Betrags verpflichtet werden.

Gemeinsames Medikationsmanagement: Die Abda fordert eine Rechtsgrundlage dafür, dass Vertragsärzt:innen und Apotheken als Leistungserbringer in der Regelversorgung bundesweit und für Versicherte aller Krankenkassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können. Bislang geht das nur in Modellvorhaben.