Moers. Für ihre zwei Jahre alten Zwillinge sucht die Familie eine Betreuung – ohne Erfolg. Der Vater greift sogar zu einem außergewöhnlichen Mittel.

Als das aktuelle Kinderbildungsgesetz (Kibiz) vor drei Jahren eingeführt wurde, lautete ein Leitsatz: „Bessere Rahmenbedingungen für die Jüngsten“. Davon ist eine junge Familie aus Moers zurzeit allerdings weit entfernt. Seit Monaten bemüht sie sich um einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) für ihre zwei Jahre alten Zwillinge – bisher erfolglos.

„Wir sind der Meinung, dass unsere Zwillinge schnellstmöglich in den Kindergarten kommen sollten. Die zwei brauchen Kontakt zu anderen Kindern“, schreibt der Vater. Sein Name ist der Redaktion bekannt, die Familie möchte aber nicht namentlich erwähnt werden. Sie wohnt im Moerser Stadtteil Kapellen und hat eigentlich alles versucht, um den ersehnten Kita-Platz zu bekommen.

„Wir haben uns an das Bewerbungsverfahren in Moers gehalten und haben uns bei drei Kindergärten in fußläufiger Nähe beworben“, schreibt der Vater. Dass die Einrichtungen zu Fuß erreichbar sind, ist für die Familie wichtig, denn es gibt nur ein Auto. Das braucht der Vater für seine Tätigkeit im Außendienst. Auf Vermittlung des Moerser Jugendamtes hat die Familie schließlich auch bei einer Tagesmutter nach einer Betreuung für die Zwillinge gefragt.

Doch es war kein Platz im direkten Umfeld zu bekommen, eine mögliche Betreuung durch eine Tagesmutter in Moers-Vennikel ist für die Familie wegen der Entfernung und der schlechten Erreichbarkeit des Ortsteils ohne ein zweites Auto nicht zu machen. Nach den Absagen hat die Familie sich sogar an den Moerser Bürgermeister Christoph Fleischhauer gewandt – und erst einmal nichts gehört. Inzwischen liegt der Familie eine Antwort der Stadt vor, inklusive Entschuldigung für die Verspätung. Der Grund für die Verspätung lag nicht beim Bürgermeister.

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Die NRZ hat bei der Stadt nachgefragt, Pressesprecher Thorsten Schröder teilt mit: „Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Diese Kinder sind bei der Aufnahme vorrangig zu berücksichtigen. Die Zwillinge der Familie sind erst zwei Jahre und haben zum nächsten Kindergartenjahr keinen Platz in einer Tageseinrichtung erhalten, da vorrangig ältere Kinder aufgenommen wurden.“

Bei der Stadt könne man zwar nachvollziehen, dass die Familie einen fußläufig zu erreichenden Betreuungsplatz wünscht, aber es sei leider kein Platz vorhanden. Der Rechtsanspruch werde auch erfüllt, wenn der Betreuungsplatz in zumutbarer Entfernung zu erreichen ist. Die der Familie vorgeschlagenen Plätze in der Kindertagespflege in Vennikel seien zumutbar.

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Die Familie und die Stadt bleiben in Kontakt, um eine Lösung zu finden. Thorsten Schröder: „Wir haben empfohlen, sich noch einmal mit den Kolleginnen aus der Fachberatung Kindertagespflege auszutauschen. Vielleicht gibt es noch andere Kindertagespflegepersonen, die zwar weiter entfernt, aufgrund der Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel aber eventuell günstiger zu erreichen sind.“

Für die junge Familie bleibt nach den vielen vergeblichen Bemühungen aber ein gewisses Unverständnis. „Dass wir schlechte Chancen haben, hätten wir so nicht gedacht! So langsam glaube ich aber, dass man mit Zwillingen absolut benachteiligt ist“, hatte der Vater schon an den Bürgermeister geschrieben.