Neukirchen-Vluyn. Das Hochhaus am Vluyner Nordring 59 steht wieder im Fokus. Anwohner und Passanten beklagen sich über Müll. Und mehr. Was die Stadt sagt.

Die Situation rund um das Hochhaus am Vluyner Nordring 59 sorgt wieder für Unmut in der Nachbarschaft. So beklagten sich gegenüber der Redaktion Nachbarn und Passanten über den Anblick am maroden Gebäude.

„Das ganz Gelände war völlig vermüllt, bis zu Autoreifen“, schreibt ein Neukirchen-Vluyner, der bei einem längeren Spaziergang auch dort vorbeigekommen ist. „Wenn wir als Anwohner unsere Grundstücke so vermüllen lassen würden, die Stadt würde wohl einschreiten und auf unsere Kosten den Müll entsorgen“, heißt es weiter in der Mail.

Der Stadt ist die Müllsituation bekannt

Aus der Nachbarschaft sind nicht minder kritische Töne zu hören. Hier ist von einer „neuen Deponie“ die Rede. „Da kommen Ratten raus“, heißt es weiter. Die kleinen Nagetiere scheinen allerdings laut Anwohnern nicht nur vom Gelände des Hochhauses zu kommen, sondern auch aus Containern am Lebensmittelmarkt. Das schmälert weder die Kritik noch die Sorge. „Das ist eine Gefährdung für den Kindergarten“, sagt ein Nachbar über die unerwünschten tierischen Mitesser.

Welche Möglichkeiten hat nun also die Stadt, hier tätig zu werden? Die Müllproblematik am Vluyner Nordring 59 hat die Verwaltung bereits in der Vergangenheit öfter zum Handeln gezwungen. Kritisch ist die Lage derzeit durch das schwebende Verfahren um den Verkauf der Immobilie.

„Der Stadtverwaltung ist der Zustand des Bereichs rund um den Vluyner Nordring 59 bekannt“, teilt Stadtsprecherin Sabrina Daubenspeck auf Nachfrage mit. Man stehe dazu im Austausch mit dem Kreis Wesel, der „als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für Problematiken im Kontext Vermüllung auf privaten Flächen“ sei.

Die Stadtverwaltung hat nur dann eine Handhabe, gegen Vermüllung vorzugehen, wenn akute Gefahr besteht, die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, oder ähnliches, erklärt Daubenspeck. „Dann wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Ersatzvornahme eingeleitet und dem Verursacher in Rechnung gestellt. Bei Fällen der Vermüllung auf privaten Flächen ist dies Sache des Kreises.“

Bei Ratten kommt das Ordnungsamt

Kommt es allerdings zu einem Rattenbefall, ist dies der Stadtverwaltung anzuzeigen. Wie die Stadtsprecherin weiter ausführt, ordnet das Ordnungsamt in der Folge einer solchen Anzeige die Bekämpfung durch einen städtisch beauftragten Dienstleister an. Sofern die Ursache des Rattenbefalls in der Fehlbefüllung von Müllbehältern liege, werde das Tiefbauamt mit der Abteilung Abfallwirtschaft hinzugezogen. Dieses Verfahren greift allerdings nur dann, wenn es sich um die städtisch organisierte Müllabfuhr handelt.

Daubenspeck: „Bei Bedarf wird auch hier ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Ersatzvornahme gegen den Verursacher eingeleitet.“ Handelt es sich um gewerblichen Abfall, dessen Abfuhr außerhalb der städtisch organisierten Müllabfuhr stattfindet, sei wiederum die Untere Umweltschutzbehörde des Kreises zuständig und leite bei Bedarf Maßnahmen ein. Einen ersten Termin vor der Düsseldorfer Baulandkammer, bei dem es um die Eigentumsrechte und um das Vorkaufsrecht seitens der Stadt geht, soll es in diesem Frühjahr geben.