Kamp-Lintfort. Die CDU erreichen Beschwerden von Anwohnern der Altsiedlung in Kamp-Lintfort, bei deren Häusern anscheinend Mängel beanstandet wurden,
Zur kommen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, 14. Februar, stellt die CDU-Fraktion den Antrag, eine Anpassung der Gestaltungssatzung Altsiedlung vorzunehmen und dieses Thema in der Sitzung zu diskutieren. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Hintergrund ist, dass in der Stadtentwicklungsausschusssitzung im November von der CDU gefragt worden sei, ob derzeit verstärkte Kontrollen in der Altsiedlung Kamp-Lintfort auf Grundlage der Gestaltungssatzung „Altsiedlung“ erfolgen. Die Antwort des Bürgermeisters beinhaltete laut CDU die Aussage, dass eine kontinuierliche Überprüfung stattfinde, jedoch zurzeit keine konkrete Änderungs- beziehungsweise Beseitigungsanweisung der Stadt vorliege. Dennoch würden die CDU-Fraktion seit einigen Wochen und Monaten immer wieder Beschwerden von Anwohnern aus dem Bereich der Altsiedlung mit dem Hinweis erreichen, dass verschiedene Dinge an den Häusern bemängelt wurden, sogar zurückgebaut, entfernt oder verändert werden sollen, da diese nicht den Bestimmungen der Gestaltungssatzung entsprächen.
„Bei genauer Betrachtung der gesamten gestalterischen Fragen der Altsiedlung in der heutigen Zeit, kann man jedoch durchaus zu der Auffassung gelangen, dass einige inhaltliche Bestimmungen der damals beschlossenen Satzung nicht mehr der heutigen Lebenswirklichkeit entsprechen, zumal sie bei aktuellen und möglichen künftigen Eigentümern oder Kaufinteressenten auf großes Unverständnis stoßen“, führt Franz-Josef Hüls, Sprecher der CDU-Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss, hierzu aus.
Was ist mit dem Bestandsschutz?
Der damalige Hintergrund, der zum Erlass der Satzung führte, nämlich der Erhalt des Altsiedlungscharakters und die Tatsache, dass viele bis dahin erfolgte Veränderungen an den Baulichkeiten diesem Charakter nicht entsprechen, sei aus dem damaligen Blickwinkel sicherlich richtig gewesen. Wenn man sich aber viele vorgenommene bauliche Veränderungen (insbesondere Wohnraumvergrößerungen in Form von Anbauten) im gesamten Satzungsbereich anschaue, kämen doch erhebliche Zweifel, ob – auch bei Beibehaltung des Grundgedankens der vorliegenden Satzung – Modifizierungen oder Anpassungen insbesondere in gestalterischen Fragen vorzunehmen sind. Auch die Frage des Bestandsschutzes, das heißt, der Gewichtung der teilweise schon vor Eigentumsübergang vorgenommenen Änderungen an Gebäuden wie beispielsweise Dachluke, Unterstellmöglichkeiten oder Wohnflächenerweiterung, soll in der Diskussion erörtert werden.
Auch interessant
„Aus den vorgenannten Gründen beantragt die CDU-Fraktion, dass sich die Verwaltung dieser Fragestellungen annimmt und als Tagesordnungspunktes zur Sitzung des kommenden Stadtentwicklungsausschusses in die politische Diskussion aufnimmt“, fasst Simon Lisken, Fraktionsvorsitzender, die Initiative der CDU zusammen. „Hier soll dann entschieden werden, ob es sinnvoll und zeitgemäß ist, entsprechende Modifizierungen oder Anpassungen der Satzungsinhalte zu diskutieren, zu beschließen und umzusetzen. Bis zum Abschluss der Diskussion regen wir zudem an, die möglichen eingeleiteten Verfahren zunächst ruhen zu lassen.“