Moers. Was Enni-Kunden bei der Umsetzung der Soforthilfe jetzt erwartet und worauf sie sich bei Gas- und Strompreisbremse einstellen können.

Wann die von der Bundespolitik angekündigten Preisbremsen bei Strom und Gas und die Soforthilfe bei den Verbrauchern ankommen und was diese dabei beachten müssen, wird aktuell vieldiskutiert. Wie der Moerser Anbieter Enni konkret damit umgeht, hat NRZ-Redakteur Thomas Wittenschläger bei Susanne Pfeufer, Vertriebsleiterin der Enni Energie & Umwelt Niederrhein, nachgefragt.

Wie viele Gaskunden hat Enni?

Wir haben insgesamt rund 13.600 Gaskunden, die in den Genuss der Soforthilfe und der Gaspreisbremse kommen.

Wie müssen sich Ihre Kunden bezüglich der durch den Gesetzgeber angekündigten Dezemberhilfe verhalten?

Enni wird diese Soforthilfe wie alle vom Gesetzgeber geplanten Hilfen, etwa die Mehrwertsteuerreduzierung beim Gas, berücksichtigen. Die Soforthilfe im Dezember betrifft dabei nur Gas- und Wärmekunden. Bei Kunden, die im Dezember durch die anstehende Jahresverbrauchsabrechnung keinen Abschlag zahlen müssen, berücksichtigen wir den Entlastungsbetrag direkt in der Verbrauchsabrechnung. Beim Gas übernimmt der Gesetzgeber im Dezember für Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch einmalig die Abschlagszahlung.

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Wir werden das Sepa-Lastschriftmandat für diese Kunden im Dezember nicht ausführen. Daueraufträge können Kunden hierfür im Dezember stoppen. Sollte dies Kunden nicht möglich sein, werden wir die Dezemberhilfe in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen. Der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften wird ebenfalls bezuschusst. Für Mieter gilt, dass die Entlastung mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung durch die Vermieter an sie weitergegeben werden muss.

Susanne Pfeufer ist Vertriebsleiterin der Enni Energie & Umwelt Niederrhein in Moers.
Susanne Pfeufer ist Vertriebsleiterin der Enni Energie & Umwelt Niederrhein in Moers. © FUNKE Foto Services | Volker Herold

Besonderheit der Gesetzgebung: Anders als beim Gas wird Enni entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten bei Wärmekunden die Dezemberhilfe sofort mit dem Abschlag verrechnen. Diese Kompensation entspricht dem Septemberabschlag plus 20 Prozent.

Wichtig ist: Das Gesetz sieht vor, dass die tatsächliche Gutschrift des Gasverbrauchs sich jeweils nach der Höhe der individuellen Entlastung nach dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch des Kunden richtet. Wir werden den tatsächlichen Entlastungsbetrag somit erst in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnen.

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Wie sieht die Strompreisbremse aus und wie setzten Sie sie bei Kunden um?

Die Bundesregierung wird im kommenden Jahr mit Energiepreisbremsen Bürger in der Energiepreiskrise entlasten. Das Gesetzespaket soll dabei noch im Dezember den Bundestag und Bundesrat passieren. Nach neuesten Meldungen will der Gesetzgeber sowohl beim Strom- als auch beim Gas die Preisbremsen ab März einführen. Die Entlastungsbeträge sollen sich für Kunden aber rückwirkend auch auf die Monate Januar und Februar erstrecken.

Der Strompreis soll dabei bereits ab Januar 2023 für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent/brutto pro Kilowattstunde für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs begrenzt werden. Sollten Kunden den darüber hinausgehenden Verbrauch nicht einsparen können, würde dieser zum Marktpreis abgerechnet. Sollte dies Mitte Dezember so verabschiedet werden, werden wir diese gesetzlichen Regelungen in den Verbrauchsabrechnungen berücksichtigen.

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Was ist mit der Gaspreisbremse?

Wie beim Strom will der Gesetzgeber auch bei den Gas- und Wärmepreisen eine Preisbremse einziehen, die ebenfalls beide noch im Dezember die Gesetzgebung passieren sollen. Hierdurch soll der Gaspreis von Privat- sowie kleineren und mittelgroßen Gewerbekunden für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent/brutto pro Kilowattstunde/brutto begrenzt, für Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde/brutto begrenzt werden. Für die verbleibenden 20 Prozent ihres Verbrauchs zahlen Kunden den vertraglich vereinbarten Marktpreis pro Kilowattstunde. Die Gaspreisbremse ist für März geplant, soll aber voraussichtlich auch hier rückwirkend zum 1. Januar 2023 für Kunden wirken. Dies ist aktuell noch nicht entschieden.