Moers. Autobahngesellschaft hält Ausbau der A57 für notwendig. Warum Anwohner nicht mit dem Ausbau einverstanden sind.

Der Streckenabschnitt der Autobahn 57 zwischen dem Autobahnkreuz Moers und der Anschlussstelle Krefeld soll erweitert werden. Drei anstatt zwei Fahrspuren soll es danach je Fahrtrichtung auf dem knapp 6,5 Kilometer langen Ausbauabschnitt „Kapellen“ geben. Die Pläne liegen bereits vor. Doch damit sind nicht alle Bürgerinnen und Bürger einverstanden.

„Ist diese Erweiterung wirklich notwendig? Man könnte doch auch den Standstreifen befahren“, schlägt eine der 76 Personen vor, die gegenüber der zuständigen Bezirksregierung Detmold offiziell Einwende eingereicht hatten. Im Zuge eines Erörterungstermin wurde das das Projekt gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes als Auftraggeber diskutiert.

Notwendigkeit des A 57-Ausbaus nicht diskutabel

Die entsprechenden Bauarbeiten, die auch den Abriss und Neubau von mehreren Brücken beinhalten sollen, seien eine große Belastung für die Umwelt. Außerdem würden Autofahrer durch die Erweiterung der Autobahn dazu neigen, schneller zu fahren. Neben dem erhöhten CO2-Ausstoß würde das auch die Verkehrslautstärke deutlich erhöhen, ergänzt ein Anwohner. Dass der Ausbau des Autobahnabschnitts notwendig sei, rechtfertigt die Autobahngesellschaft mit Verkehrsmessungen, die für das Jahr 2030 folgende Prognose ergaben: 81.000 Kraftfahrzeuge werden die Strecke dann schätzungsweise täglich befahren. Schon jetzt sei das Verkehrsaufkommen groß und Stau wäre schließlich ebenfalls schädlich für die Umwelt, so ein Vertreter des Auftraggebers. Der Ausbau der A 57 sei daher ein Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und dessen Notwendigkeit nicht diskutabel.

Dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Verkehrsaufkommen bei der Planung nicht berücksichtigt wurden, wurde von mehreren Anwesenden kritisiert. Auf die für 2030 erwarteten Zahlen könne man sich daher nicht verlassen.

Lärmbelästigung durch den Verkehr und die Bauarbeiten

Ein weiteres Problem, das für viel Gesprächsstoff sorgte, ist die Lärmbelästigung durch den Verkehr und die Bauarbeiten. Wie können die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner vor der Lautstärke geschützt werden? „Auf einem Gelände von 16 Quadratkilometern haben wir ungefähr 2.000 Gebäude in der Nähe der Autobahn untersucht“, erklärt ein Vertreter der Autobahngesellschaft. Gemessen wurde unter anderem die Entfernung zur Autobahn und der durchschnittliche Lautstärkepegel auf den jeweiligen Grundstücken. Lediglich 54 Gebäude hätten die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten können und sollen mit passivem Lärmschutz, beispielsweise speziellen Fenstern, versorgt werden.

Der Rest sei durch die Lärmschutzwände gut genug geschützt, so die Autobahngesellschaft. Schon jetzt sind einige Teil der A 57 mit Lärmschutzwänden ausgestattet. Durch den pro Seite drei Meter breiten Ausbau müssen diese aber erneuert werden. Das betrifft etwa 3,7 Kilometer auf der Westseite und vier Kilometer auf der Ostseite. Die Wände sollen zwischen zweieinhalb und sieben Meter hoch sein. Keinen Lärmschutz gibt es zwischen Gartenstadt und Kreuz Moers. Die Unterbrechung von etwa 500 Metern rechtfertigt der Auftraggeber damit, dass die Häuser in Holderberg zu weit weg stehen würden. „Eine lächerliche Begründung“, wie ein Einwender findet und dafür Applaus erhält. Denn dieser „kleine“ finanzielle Mehraufwand stehe in keinem Verhältnis zu der veranschlagten Gesamtinvestition von 84 Millionen Euro.

Weitere Punkte sollen am zweiten Erörterungstermin am heutigen Donnerstag, 20. Oktober, besprochen werden.