Moers. Ein Frau wollte ihren betagten Vater impfen lassen, doch im Impfzentrum Moers gibt es keine 5. Schutzimpfungen gegen das Coronavirus.

Ziemlich verärgert ist eine Frau aus Moers, weil ihrem betagten Vater (Pflegegrad 3) im Moerser Impfzentrum die fünfte Coronaschutzimpfung verweigert wurde. Die, das ist jedenfalls die Position des Kreises, kann offenbar nur der Hausarzt durchführen.

Wie viele andere ältere Menschen auch, hatte ihr 90-jähriger Vater ein Schreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium erhalten. Minister Karl Lauterbach fordert darin Seniorinnen und Senioren unter anderem auf, sich erneut gegen Corona impfen zu lassen, falls die letzte Schutzimpfung länger als sechs Monate zurückliegt.

Der Vater der Frau war vor sieben Monaten zuletzt gegen das Virus geimpft worden. Doch aus der Impfung am Gesundheitsamt in Moers am Samstag wurde nichts. Die Ärztin dort lehnte eine fünfte Impfung ab mit dem Hinweis, die könne nur beim Hausarzt durchgeführt werden. Die Frau versteht das nicht: „Diese Information hatte ich noch nie aus irgendwelchen Quellen entnehmen können. Auch nicht von der Seite des Kreises Wesel. Hier ist sogar auf dem notwendigen Fragebogen, den man zur Auffrischungsimpfung mitbringen muss, die Möglichkeit gegeben, vier Impfungen einzutragen!“

Im Fall des Vaters der Frau wäre es allerdings die vierte Impfung gewesen, er war bisher dreimal gegen Corona geimpft und einmal daran erkrankt. Demnach gilt der Senior als 4G und kommt nach den Regeln des Kreises Wesel nicht für eine weitere Immunisierung im Impfzentrum Moers in Frage.

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Auf NRZ-Anfrage teilt der Kreis mit: „Bei den Impfungen orientiert sich der Kreis Wesel stringent an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) und verweist daher Impfwillige, die eine dritte Auffrischungsimpfung wünschen, an die Hausärzte. Diese können die Sinnhaftigkeit einer dritten Auffrischungsimpfung, zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen, einschätzen und dann gegebenenfalls selbst die Impfung durchführen.“

Das sieht die Frau anders und zitiert aus einer Mitteilung der Stiko: „Bei besonders gefährdeten Personen (zum Beispiel Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) – nach dem 4. Ereignis (zum Beispiel 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (das heißt eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen.“ Die Frau fragt sich jetzt, warum die Ärztin im Moerser Impfzentrum die Risikoabwägung bei ihrem Vater nicht durchführen kann.