Neukirchen-Vluyn. Mit ihrer Vorstellung einer Nachfolgenutzung von Kiesabbauflächen hat die Hülskens Holding die Stadtspitze offenkundig ziemlich verärgert.
Mit ihrer Vorstellung einer Nachfolgenutzung von Kiesabbauflächen hat die Hülskens Holding GmbH & Co. KG die Stadtspitze offenkundig ziemlich verärgert. „Der Stadtgesellschaft wird damit eine als Keksdose getarnte Büchse der Pandorra hingehalten“, sagt Bürgermeister Ralf Köpke. Klare Botschaft: „Ich habe derzeit keine Veranlassung, dies inhaltlich zu erörtern.“
Nach Aussage des Unternehmens sei das ‚Konzept’, das als ‚Ideensammlung‘ deklariert sei, auf der Grundlage der erfolgten Beschlussfassung zum Entwurf der 2. Offenlage des Regionalplans Ruhr und Wunsch des Wirtschaftsministeriums vorgelegt worden. Es antizipiere damit die Erwartungen auf einen positiven Entscheidungsprozess zur Ausweisung mindestens eines Abgrabungsgebiets im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung.
„So weit sind wir noch lange nicht“, erwidert Köpke. „Fall es zutrifft, dass die Erarbeitung auf Veranlassung des Wirtschaftsministeriums erfolgt ist, kann man sich wirklich nur wundern. Mit mir ist jedenfalls keine entsprechende Abstimmung erfolgt.“ Köpke hält auch ansonsten wenig von den Vorschlägen: „Abgesehen von den rechtlich und betriebswirtschaftlich zum Teil fragwürdigen Ideen, steht die Vorlage des Konzeptes im grundsätzlichen Widerspruch zu unserer Stellungnahme vom 30. März 2022.“
Köpke unterstreicht: „Wir wollen keine neuen Abgrabungsflächen in Neukirchen-Vluyn. Die Hülskens Holding GmbH & Co. KG hätte gut daran getan, zunächst das weitere Verfahren zum Regionalplan Ruhr abzuwarten, bevor hier wiederum unausgegorene Planentwürfe in die Welt gesetzt und sinnfreie Diskussionen“ geführt werden.
Der technische Beigeordnete Ulrich Geilmann ist der gleichen Meinung und ergänzt: „Unserer Kenntnis nach sortiert der Regionalverband zurzeit die Sach- und Rechtslage nach dem Urteil des OVG Münster vom 3. Mai 2022 neu ein. Beschlüsse sind noch nicht gefasst worden.“
Man müsse dabei zur Kenntnis nehmen, dass das Gericht hier die rechtliche Vakanz der entsprechenden Regelungen des Landesentwicklungsplanes attestiere. Geilmann: „Wir hatten daher dringend empfohlen, die Regelungen für den Abbau von Kies- und Sand abzukoppeln und in einem gesonderten sachlichen Teilplan zu steuern. Damit könnte der Regionalplan ansonsten zur Rechtskraft geführt werden.“ Bürgermeister Köpke betont: „Ich kann nur hoffen, dass der Regionalverband diesen Weg einschlägt.“