Neukirchen-Vluyn. Die Politik in Neukirchen-Vluyn will mehrheitlich einen anderen Namen für den Hindenburgplatz. Er soll wieder so heißen wie bis zum Jahr 1933.
Der Hindenburgplatz soll künftig den Namen tragen, den er schon bis 1933 hatte: Laukenplatz. Der zuständige Fachausschuss des Rates hat dem Vorschlag am Mittwoch mehrheitlich zugestimmt. Vor der endgültigen Entscheidung über die Umbenennung steht allerdings noch die Anhörung der Anwohner.
Hintergrund der Umbenennung: Nach einem Bürgerantrag im vergangenen Jahr hat die Politik vorgeschlagen, einige Straßen und Plätze in Neukirchen-Vluyn umzubenennen, weil ihre Namensgeber wegen ihrer Rolle in der Nazi-Zeit belastet sind und solche Namensgebungen heute moralisch und politisch nicht vertretbar wären. Die Ina-Seidel-Straße sowie Weddigenplatz, -allee und -straße haben deshalb soeben, wie berichtet, erklärende Ergänzungsschilder erhalten.
Der Namensvorschlag kommt vom Heimat- und Verkehrsverein Neukirchen
Der Heimat- und Verkehrsverein Neukirchen (HVN) hatte den neuen, alten Namen Laukenplatz für den Hindenburgplatz ins Spiel gebracht. Er erinnert – wie die bis heute bestehende Laukenstraße – an den Laukenhof, den es in dem Bereich einmal gegeben hat.
Jörn Heintel (Grüne) wandte ein, die meisten Neukirchen-Vluyner könnten mit dem Namen „Lauken“ wenig anfangen. Sein Vorschlag, aus dem Hindenburg- möge der Friedensplatz werden, folgten SPD und Grüne nicht, wohl auch, weil sie die Diskussion um den seit Januar vorliegenden HVN-Vorschlag zu einem Ende bringen wollten. So entschied sich die Mehrheit für den Laukenplatz.
Die betroffenen Anwohner werden noch angehört
Die betroffenen Anwohner – heute Hindenburgplatz 1a und 1b – werden nun vom Rathaus über die geplante Änderung unterrichtet. Sie können dann dazu binnen vier bis sechs Wochen eine Stellungnahme abgeben. Anschließend wird der Stadtentwicklungsausschuss in einer seiner folgenden Sitzungen erneut beraten, die vorgebrachten Einwendungen abwägen und die Umbenennung des Platzes gegebenenfalls beschließen.
Ein Teil der Aufgaben bei der Umstellung der Adressen ist für die Anwohner kostenfrei, etwa die Änderungen der Personalausweise und Reisepässe, die Mitteilungen an städtische Dienststellen sowie an Kataster-, Finanz- und Grundbuchämter. Alle weiteren Änderungen liegen in der Verantwortung der Anwohner selbst. (wit)