Neukirchen-Vluyn. RAG Montan und Stadt treffen sich vor Gericht. In der Hauptverhandlung im Landgericht Kleve soll bereits eine Vorentscheidung gefallen sein

Im Streit um die Entwicklung des Neukircher Feldes haben sich die RAG Montan Immobilien (RAG MI) und die Stadt Neukirchen-Vluyn am Dienstagmittag vor Gericht getroffen. Und möglicherweise könnte RAG MI dort bereits einen wegweisenden Etappensieg eingefahren haben.

Das Landgericht Kleve soll laut Informationen der Redaktion bei der Hauptverhandlung deutlich gemacht haben, dass es die Rechtsauffassung des Essener Unternehmens teilt, nämlich, dass der Kaufvertrag mit der Stadt Neukirchen-Vluyn rechtskräftig ist. Ein Urteil wird am 15. Februar erwartet. Allerdings deutet bereits jetzt alles darauf hin, dass die RAG MI ihre ursprünglichen Pläne für das Baugebiet an der Niederrheinallee wieder aufnehmen kann.

Demnach soll die Vorsitzende Richterin unter anderem verdeutlicht haben, dass Vertragsrecht mehr Kraft als geänderte Mehrheitsverhältnisse nach einer Kommunalwahl habe. Eine deutliche Ansage an die Fraktionen, die die Diskussion um das 49.000 Quadratmeter große Baugebiet wieder auf Null stellen wollten.

Eine durch die Kommunalwahl neu formierte Ratsmehrheit aus CDU, Grünen und NV Auf geht’s hatte im Januar vergangenen Jahres die in der vorherigen Legislaturperiode bereits auf den Weg gebrachten Bebauungspläne auf dem von RAG MI erworbenen Gelände gestoppt und unter anderem mit ökologischen Bedenken sowie einem Mangel an bezahlbaren Wohnungen begründet.

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Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages untermauerten die Fraktionen durch ein Rechtsgutachten, das der juristischen Einschätzung der Stadtverwaltung widersprach, dass man Haftungsansprüche befürchten müsste. RAG Montan hatte längere Zeit noch mit einer möglichen rechtlichen Klärung gewartet und erst im September 2021 Klage eingereicht.

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Dass sich das Landgericht nun ziemlich klar auf eine Seite zu schlagen scheint, bestätigt nicht nur die Einschätzung der RAG MI, sondern auch der Stadtverwaltung und der SPD-Fraktion, die die Entwicklung des Neukircher Feldes nach RAG-Plänen von Beginn an befürwortet hatten. „Wir hoffen, dass wir die Kuh nach dem Urteil schnell vom Eis bekommen“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Klaus Lewitzki, im Gespräch mit der Redaktion. Lewitzki hatte die Hauptverhandlung in Kleve selbst verfolgt und nannte die Tendenz eindeutig. Man hoffe, dass man schnell wieder mit RAG MI über das Neukircher Feld ins Gespräch komme.

Auch die Stadtverwaltung legte sich am Dienstag bereits fest und verschickte eine E-Mail, in der sie den Ratsfraktionen und -mitgliedern mitteilte, dass die Richterin „in Aussicht“ gestellt habe, „der Klage der RAG MI stattzugeben“. CDU-Fraktionschef Markus Nacke wollte sich unterdessen nicht vor dem Urteil äußern. Zunächst werde man die Urteilsbegründung abwarten, so Nacke weiter.

Dass das Urteil trotz der anscheinend bereits ziemlich deutlichen Richtung erst in einem zweiten Termin verkündet wird, ist laut Landgericht Kleve unterdessen „ein normales Procedere“.