Am Niederrhein. Die Awo Seniorendienste Niederrhein beklagen, dass die Coronaschutzverordnungen von den Gesundheitsämtern unterschiedlich ausgelegt werden.

Die unterschiedliche Handhabung der Corona-Schutzverordnungen durch die Gesundheitsämter von Städten und Kreisen führt zur Verunsicherung in Altenheimen. Dies gelte für die Leitungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen, beklagen Normen Dorloff, Geschäftsführer der Awo-Seniorendienste Niederrhein, sowie deren Gesamtbetriebsratsvorsitzende Hajo Schneider.

Die Seniorendienste betreiben 13 Altenzentren und fünf Tagespflegeeinrichtungen in den Kreisen Wesel und Mettmann sowie in Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach und Remscheid.

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Mit entsprechend vielen eigenständigen Gesundheitsämtern hat die Awo zu tun, die nach Dorloffs und Schneiders Worten die vom NRW-Gesundheitsministerium erlassen Schutzverordnungen unterschiedlich interpretieren: Vieles sei schlicht nicht nachvollziehbar, sagt Hajo Schneider. So biete die Stadt Düsseldorf freiwillige Corona-Tests für die Mitarbeiter der Altenheime an, im Kreis Wesel sei das nicht der Fall. Mancherorts gehen die Kosten für Tests von Mitarbeitern zu Lasten des Arbeitgebers, andernorts nicht.

Dasselbe gelte für Schutzkleidung. Sogar die Quarantänevorschriften – beispielsweise bei einem Verdachtsfall in der Familie eines Mitarbeiters – würden in Wesel anders gehandhabt als in Mettmann.

Tests geben Sicherheit für die Mitarbeiter

Normen Dorloff würde sich für alle Einrichtungen wünschen, was kürzlich in Duisburg gemacht worden ist: „In Duisburg sind binnen drei Tagen alle Beschäftigten auf das Virus getestet worden. Das gibt Sicherheit für die Betroffenen und und die Personalplanung.“

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Hajo Schneider geht als Arbeitnehmervertreter der Beschäftigten bei den Awo-Seniorendiensten noch einen Schritt weiter: „Die Kolleginnen und Kollegen haben nach meiner Meinung ein Recht auf Testung. Und der Staat muss für Schutzkleidung sorgen.“ Eine Lehre aus der gegenwärtigen Pandemie sollte zudem sein, dass man das Handeln in der Pflege vereinheitliche.

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Schneider wie Geschäftsführer Dorloff legen übrigens Wert darauf, dass sich ihr Unmut nicht gegen die handelnden Personen bei den lokalen Gesundheitsbehörden richtet. „Im Gegenteil“, sagt Dorloff, „da können wir uns nicht beklagen. Die Zusammenarbeit klappt sehr gut, die Leute sind auch stets für uns erreichbar.“ Das Problem für einen kreis- und kommunenübergreifenden Altenheimbetreiber wie die Awo entstehe durch die unterschiedlichen Handhabungen der Schutzverordnungen.

In einer Hinsicht ist die allerdings eindeutig: Die Essenssäle in den Einrichtungen sind geschlossen. Was wiederum oft auf Unverständnis bei Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörige stößt. Hajo Schneider: „Die fragen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, warum das so ist, wo doch die Restaurants wieder geöffnet haben...“