Kleve/Moers/Niederrhein. Prozess in Kleve endete mit Geldstrafen für vier der fünf Angeklagten. Einer von ihnen und die Staatsanwaltschaft gehen nun gegen das Urteil vor.

Nach zwei mutmaßlichen Gruppenvergewaltigungen in Krefeld geht das Verfahren gegen fünf Verdächtige in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die am vergangenen Freitag am Klever Landgericht ergangenen Urteile Revision eingelegt. Sie sind damit vorerst nicht rechtskräftig. Das bestätigte Gerichtssprecherin Judith Gottwald auf Nachfrage. Der Bundesgerichtshof entscheidet nun über die weitere strafrechtliche Aufarbeitung des Falls.

Vierzehn Verhandlungstage, zwölf Verteidiger, fünf Angeklagte und drei Gerichtsstandorte. Der Mammut-Prozess, der im November begonnen hatte, war vor einer Woche mit überraschenden Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Die Anklage richtete sich gegen zwei 25 und 29 Jahre alte Moerser, einen 25-Jährigen aus Krefeld und zwei 24-Jährige aus Dinslaken und Wesel.

Auch interessant

Männer hatten die Frauen beim Sex gefilmt

Die Männer hatten in wechselnder Beteiligung Geschlechtsverkehr mit jungen Frauen, die sie in einer Disko in Düsseldorf kennengelernt hatten. Eine von ihnen stammte aus Duisburg. Nicht wegen vollendeter Vergewaltigung in zwei Fällen und einer versuchten in einem Fall wie angeklagt verurteilte die Kammer vier der Angeklagten, sondern „nur“ wegen Nötigung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Die Männer hatten die Frauen beim Sex gefilmt. Unfreiwillig sei der aber nicht gewesen, befanden die Klever Richter. Einer der Angeklagten wurde komplett freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte vor allem für den mutmaßlichen Haupttäter, aber auch für Mitangeklagte, teils langjährige Haftstrafen gefordert.

Auch interessant

Untersuchungshaft wurde schon aufgehoben

Überraschenderweise hat auch der 29-jährige Moerser Revision gegen das Urteil eingelegt. Er war zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden. Wenn das schriftliche Urteil des Gerichts vorliegt, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Monat Zeit für die Begründung ihrer Anträge.

Auch interessant

Sollte der Bundesgerichtshof die Revisionen verwerfen oder die Geldstrafen aus dem Klever Urteil zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens bestätigen, dann hätten drei der Männer, die monatelang in Untersuchungshaft saßen, Anspruch auf eine Entschädigung dafür. Auf freien Fuß kamen sie bereits Anfang Dezember während des noch laufenden Prozesses. Im Verlauf der Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass eine Verurteilung wegen der Vergewaltigungsvorwürfe immer unwahrscheinlicher wurde. Die Haftbefehle gegen das Trio wurden daher aufgehoben.