Kleve/Kreis Wesel/Krefeld/Neuss/Duisburg. Nach 14 Verhandlungstagen endete der Prozess um angebliche Gruppenvergewaltigungen in NRW. Der Richter hielt die Vorwürfe für „nicht plausibel“.

Am Ende war in ihren Gesichtern die Erleichterung deutlich zu erkennen: Vier Männer vom Niederrhein, die sich wegen Vergewaltigung und Körperverletzung in mehreren Fällen vor dem Klever Landgericht verantworten mussten, sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter erhielt einen Freispruch.

Die vorgeworfenen Vergewaltigungen habe es nicht gegeben, der Sex mit den mutmaßlichen Opfern sei einvernehmlich gewesen. Das stellte der Richter am Klever Landgericht am Freitag nach einem aufwendigen Verfahren mit insgesamt 14 Verhandlungstagen fest.

Videoaufnahmen ließen Richter zweifeln

Die Anklage schockierte: Demnach sollen die Männer, die aus Moers, Dinslaken, Krefeld und Wesel kommen, mehrere Frauen im Februar und März dieses Jahres durch K.-o.-Tropfen-ähnliche Substanzen zunächst wehrlos gemacht, anschließend über Stunden missbraucht haben. Ihre Taten hielten die Niederrheiner auf Video fest.

Doch genau diese Aufnahme ließen das Gericht am Vorwurf der Vergewaltigung zweifeln: „Das ist nicht plausibel“, stellte der Vorsitzende Richter Johannes Huismann am Freitag fest. Die Videoaufnahmen zeigen nach Meinung des Gerichts, dass der Geschlechtsverkehr zwischen den Frauen und den Angeklagten einvernehmlich war. Auch Chatverläufe zwischen den Beteiligten, die zur Beweisaufnahme gesichert wurden, sprechen demnach deutlich gegen eine Vergewaltigung.

Männer wegen Nötigung verurteilt

„Dass der Sex gegen den Willen des Opfers war, kann nicht angenommen werden“, erklärt Huismann. Auch die vermuteten K.-o.-Tropfen, mit denen die Frauen angeblich wehrlos gemacht werden sollten, konnten bei keiner der Frauen nachgewiesen werden.

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Verurteilt wurden die Männer wegen Nötigung und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“. So wussten die Opfer nichts von den Videoaufnahmen, die die Männer in wechselnder Beteiligung von den sexuellen Handlungen an und mit den Frauen anfertigten. „Die Videos wurden aus Perspektiven aufgenommen, aus denen eine Zustimmung nicht erkennbar ist“, erklärt Huismann.

Aber: Sie zeigen dennoch, dass die Männer und Frauen im Einverständnis interagierten. Eine Frau soll mit eben diesen Aufnahmen hinterher von einem der Angeklagten erpresst worden sein.

Staatsanwaltschaft hatte lange Haftstrafen gefordert

Die Verurteilten zeigten sich erfreut über das Urteil und zeigten am Ende Reue für ihre Taten. Sie erwarten nun Geldstrafen zwischen 700 und 2700 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor bis zu siebeneinhalb Jahre Haft beantragt. Zwei Angeklagte sollten demnach für je drei Jahre hinter Gitter, einer für sechs und der Hauptangeklagte für siebeneinhalb Jahre.(mit sk)