Moers. Beim mutmaßlichen Autorennen in Moers im April stirbt eine unbeteiligte Frau. In einem Fall lautet die Anklage Mord. Prozessstart ist im Februar.

Der Prozess um das mutmaßliche Autorennen in Moers vom Ostermontag 2019, bei dem eine unbeteiligte Frau starb, beginnt am Montag, 10. Februar 2020, vor dem Schwurgericht des Landgerichts in Kleve. Angeklagt sind zwei Männer aus Duisburg. Angesetzt sind fünf Verhandlungstage, der letzte am 11. März.

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag richtet sich die Anklage gegen zwei 22-jährige Männer aus Duisburg. Dem Mercedes-Fahrer, der sich in U-Haft befindet, wird Mord und die Teilnahme an einem verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen, dem Range-Rover-Fahrer die Teilnahme an einem verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.

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Laut Staatsanwaltschaft trugen die beiden Männer am späteren Abend des 22. April in Moers auf der Bismarckstraße ein Beschleunigungsrennen aus. Der sich in U-Haft befindliche Angeklagte, der über keine Fahrerlaubnis verfügt haben soll, soll einen Mercedes-AMG E 63 S (Motorleistung mindestens 612 PS), der andere einen Range Rover Sport (Motorleistung mindestens 550 PS) gesteuert haben.

Raser-Unfall in Moers: Mercedes-Fahrer konnte nicht mehr bremsen

Auf einem Parkplatz eines nahe gelegenen Supermarktes sollen sie zunächst die Motoren aufheulen lassen haben, um dadurch eine möglichst erhebliche Lautstärke zu erzeugen und die Leistungsstärke ihrer Fahrzeuge zu demonstrieren. Anschließend sollen sie das Rennen ausgetragen haben, bei dem sie – trotz Dunkelheit – ihre Fahrzeuge unter Volllast beschleunigten.

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Der AMG-Fahrer soll laut Anklage hierbei auch die linke Gegenfahrspur genutzt und auf über das dreifache der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (167 km/h) beschleunigt haben. In einem Kreuzungsbereich soll eine 43 Jahre alte Frau mit ihrem Citroen Saxo aus einer untergeordneten Straße in Fahrtrichtung der Angeklagten eingebogen sein. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit soll es dem Mercedes-Fahrer nicht mehr gelungen sein, sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand zu bringen.

Moers: Unbeteiligte Frau erlag ihren Verletzungen

Vielmehr soll er mit seinem Fahrzeug in das Heck des Citroens der Frau geprallt sein. Der Kleinwagen soll – aufgrund der großen Wucht des Aufpralls – in ein geparktes Fahrzeug und anschließend gegen einen Baum geschleudert, die nicht angeschnallte Frau aus dem Fahrzeug geschleudert worden sein. Trotz umgehender Notfallbehandlung erlag sie ihren schweren Verletzungen schließlich.

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Die Aufprallenergie des Mercedes soll derart hoch gewesen sein, dass unter anderem ein Reserverad aus dem Citroen der Frau herausgeschleudert und erst 105 Meter entfernt durch ein Garagentor gebremst worden sein soll.

Hierbei soll das Rad an einer vor ihrem Wohnhaus befindlichen Zeugin vorbeigeflogen sein, die nur deshalb nicht an Kopf und Oberkörper getroffen worden sein soll, weil sie sich zufällig zu ihrem Hund heruntergebeugt haben soll. (red)