Moers/Duisburg/Kleve. Jungem Autofahrer aus Duisburg droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Mann soll mit 167 km/h in einen Kleinwagen gekracht sein. Eine Frau starb.

Nach dem tödlichen Raser-Unfall in Moers-Meerbeck müssen sich zwei junge Männer aus Duisburg bald vor dem Klever Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat einen 21-Jährigen wegen Mordes angeklagt. Ihm und einem 22-Jährigen wird zudem die Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung droht dem 21-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für die Teilnahme an einem illegalen Autorennen sieht das Gesetzbuch eine Strafe zwischen einem und zehn Jahren vor.

Laut Anklage sollen sich die beiden Männer mit ihren Boliden, einem Mercedes AMG E 63 S mit mindestens 612 PS und einem Range Rover Sport mit mindestens 550 PS, am Ostermontagabend in diesem Jahr zunächst auf dem Parkplatz des Lidl-Marktes an der Klever Straße in Moers getroffen haben. Dort schon ließen sie ihre Motoren aufheulen, um die Stärke ihrer Autos zu demonstrieren. Anschließend ging es zum Rennen auf die Bismarckstraße, der 22-Jährige in der rechten Spur, der 21-Jährige teilweise links davon auch auf der Gegenfahrbahn – mit fatalen Folgen.

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Mercedes fuhr bei dem Unfall 167 Stundenkilometer

In die Anklage flossen neben einem unfallanalytischen Gutachten eines Sachverständigen auch die Daten aus den Fahrzeugspeichern ein, die die Hersteller der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatten. Daraus ergibt sich: Als der Mercedes des 21-Jährigen in den Citroen Saxo der unbeteiligten Sema S. krachte, war er nicht nur mit mindestens Tempo 108 unterwegs, wie es das konservative Gutachten zunächst nahelegte. Stattdessen soll der Sportwagen 167 Stundenkilometer auf dem Tacho gehabt haben, als es zu dem tödlichen Unfall kam, das ergebe sich aus den Fahrzeugdaten.

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Sema S. hatte aus der Donau- in die Bismarckstraße abbiegen wollen, als es zu dem Unfall kam. Die 43-jährige Mutter von zwei Kindern war nicht angeschnallt. Als der Mercedes in das Heck ihres Wagens krachte, wurde sie aus dem Fahrzeug geschleudert, der Citroen prallte noch gegen ein weiteres geparktes Fahrzeug.

Bei der Kollision müssen kaum vorstellbare Kräfte gewirkt haben: Laut Anklage war die Aufprallenergie so groß, dass sich das Reserverad des Kleinwagens löste, durch die Luft geschleudert wurde und erst mehr als 100 Meter weiter von einer Garagenwand gestoppt wurde. Eine Anwohnerin vor einem Wohnhaus muss dabei noch großes Glück gehabt haben: Sie hatte sich in dem Moment zufällig zu ihrem Hund heruntergebeugt, so dass das Rad knapp über sie drüber flog.

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21-Jähriger sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft

Noch im September war das Unfallgeschehen auf der Bismarckstraße nachgestellt worden. Welche Erkenntnisse dabei gewonnen wurden, dürfte aber wohl erst in der Verhandlung vor dem Landgericht erörtert werden. Nicht ersichtlich wird aus der Anklage, wem der Range Rover gehört, dessen Fahrer noch rechtzeitig hatte bremsen können. Den Mercedes hatte der 21-Jährige von seinem Vater überlassen bekommen, obwohl der gewusst haben soll, dass sein Sohn keinen Führerschein hat.

Während der jüngere der beiden Fahrer weiter in Untersuchungshaft sitzt, bleibt der Ältere bis zum Prozess auf freiem Fuß. In dem Range Rover sollen zu dem Unfallzeitpunkt auch mehrere Beifahrer gesessen haben. Die Männer werden unter anderem durch Zeugenaussagen belastet.

Beide haben in ihren Vernehmungen bei der Polizei keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Ob sich das ändert, ist eine der offenen Fragen für den Prozess. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.