Neukirchen-Vluyn. Nachdem die Stadt das Haus am Vluyner Nordring nicht kaufen konnte und der Eigentümer angibt, sanieren zu wollen, folgt nun der nächste Schritt.
In der kommenden Woche soll eine weitere wegweisende Entscheidung zur Verbesserung der Situation rund um das marode Hochhaus am Vluyner Nordring 59 fallen. Dabei geht es um vorbereitende Maßnahmen, die zum Aufstellen der Sanierungssatzung für das Gebiet relevant sind. Mithilfe dieser Satzung wollen Stadt und Politik – wie berichtet – im günstigsten Fall unter anderem für einen Abriss des Problemgebäudes sorgen.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch, 13. November, soll die Einleitung einer vorbereitenden Untersuchung nach §141 des Baugesetzbuches beschlossen werden. Das ist ein erforderlicher Schritt, bevor die Kommune das Sanierungsgebiet förmlich festlegen kann.
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Die Verwaltung soll „beauftragt und ermächtigt“ werden, für die Durchführung der besagten Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit der plan-lokal Körbel + Scholle Stadtplaner PartmbB abzuschließen. Darüber hinaus soll sie alle notwendigen Anträge stellen und auch die „Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter“ im Untersuchungsbereich fördern.
Auf diese Beteiligungsmöglichkeiten muss laut Baugesetzbuch hingewiesen werden.
Gesprochen wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses auch über einen umfangreichen Fragenkatalog, den die SPD-Fraktion nach dem Besuch des Geschäftsführers der Eigentümerin des Hochhauses an den Bürgermeister geschickt hatte. David Willis hatte bei dem Besuch betont, dass er das Hochhaus sanieren wolle (die NRZ berichtete).
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Im Zuge der Gespräche zwischen Willis und der Verwaltungsspitze war zum wiederholten Male ein unverbindliches Angebot zum Kauf abgegeben worden, das nach Stadtangaben bei 250.000 Euro liegt. Die Summe hatte der Geschäftsführer der NV Immo I GmbH „mit großer Bestimmtheit“ abgelehnt, wie es in den Antworten auf die SPD-Fragen heißt. In der weiteren Beantwortung erklärt die Stadt darüber hinaus, dass dem Eigentümer der Immobilie wegen des bestehenden Leerstandes keine Grundsteuer erlassen werde.
Stadtentwicklungsausschuss, 13. November, 17 Uhr, Rathaus.