Neukirchen-Vluyn. Die Politik setzt auf die Sanierungssatzung und hofft, dass sie damit eine Handhabe hat, das Gebiet am Vluyner Nordring zu gestalten. Ein Abriss.
Die Euphorie über die aktuellen Ankündigungen des Eigentümers, dass die Immobilie am Vluyner Nordring 59 saniert werden soll, ist verhalten. Die Geschehnisse der drei vergangenen Jahre haben dazu beigetragen, dass wohl niemand mehr so richtig daran glauben mag, dass aus dem Turm etwas Schönes werden kann.
Ein Blick zurück: Schon nachdem Ottmar Nau die Immobilien Anfang des Jahrtausends, wie damals überregional berichtet wurde, von einer „ehemals gemeinnützigen Mülheimer Wohnungsgesellschaft“ gekauft hatte, gab es wenige Jahre später Diskussionen über Zahlungsrückstände beim Energieversorger. Bernd Böing, damals Bürgermeister in Neukirchen-Vluyn, hat es mit seinem Unmut über finanzielle Außenstände bei der Stadt Mitte 2009 in eine Ausgabe des Nachrichtenmagazins der Spiegel geschafft.
Mieter befürchteten „Luxussanierungen“
Dann Anfang Dezember 2014: die Zwangsversteigerung. Für insgesamt 8,2 Millionen Euro hatte seinerzeit die Familie Olbrich das Portfolio an Nau-Immobilien erworben. Allerdings gab es nur ein kurzes Aufatmen bei der Stadtverwaltung. Einmal abgesehen davon, dass zwischen April 2014 und 2015 Brandstifter in den Gebäuden unterwegs waren, gab es den nächsten Aufschrei Anfang 2015, als plötzlich 150 Mietparteien der Immobilien am Vluyner Nordring die Kündigung ins Haus geflattert kam.
Seinerzeit ging bei den Mietern sogar die Sorge um, es könnte eine „Luxussanierung“ geben. Die gab es nicht, und bald auch keine Gespräche mit den Olbrichs mehr, weil die ihre Immobilien im März wieder verkauft hatten.
Die Peach Property Group, der etliche Gebäude rund um den Kiefernweg und am Vluyner Nordring gehören, trennten sich alsbald auch wieder von dem hässlichen Turm beziehungsweise der ihn besitzenden Gesellschaft.
Die Abrechnungen seien tadellos
Und nun ist David Willis dran. Dass er den Rest seiner Außenstände bei der Stadt erst kurz vor der Zwangsversteigerung des Hochhauses bezahlt und damit der Stadt, die den Turm endlich kaufen wollte, mächtig in die Suppe gespuckt hat, mag Willis’ Anwalt so nicht sehen. Man habe die Abrechnungen geprüft, die seien „tadellos“ gewesen.
Stadt und Politik setzen jetzt auf die Sanierungssatzung. Auch wenn Willis und sein Anwalt ankündigen, bis vor das Oberverwaltungsgericht zu gehen, sofern man ihnen eine Abrissverfügung erteilen sollte, scheint das derzeit der einzige Weg für die Stadt, um aktiv zu handeln.
In §179 des Baugesetzbuches heißt es, dass eine Gemeinde einen Eigentümer unter bestimmten Bedingungen verpflichten kann zu dulden, dass eine bauliche Anlage ganz oder teilweise beseitigt wird. Inklusive des erwartbaren Klageweges kann das hier allerdings mehrere Jahre dauern.
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