Kamp-Lintfort. Der Widerstand gegen den Kies wächst: Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen wollen das Baggern auf weiteren 300 Hektar verhindern.

Vier Kommunen, der Kreis Wesel und der Regionalverband bereiten eine Klage gegen den Landesentwicklungsplan vor, der vergangene Woche mit den Stimmen der CDU und der FDP verabschiedet worden ist. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung des Kreises Wesel und der Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg hervor.

Nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) sollen 300 Hektar zusätzliche Flächen zur Auskiesung ausgewiesen werden. Landrat Dr. Ansgar Müller habe nun den Regionalverband Ruhr (RVR) auch im Namen der betroffenen Kommunen aufgefordert, vor dem Verfassungsgerichtshof gegen den LEP zu klagen, heißt es weiter. Der RVR als Planungsbehörde legt mit dem Regionalplan Ruhr die Auskiesungsflächen fest. Der Landrat und die Bürgermeister Christoph Landscheidt, Harald Lenßen, Thomas Ahls und Frank Tatzel seien sich darüber hinaus einig, dem Kreistag und den Räten der vier

IGerade im Wickrather Feld ist der Widerstand groß.
IGerade im Wickrather Feld ist der Widerstand groß. © FUNKE Foto Services | Ulla Michels

Kommunen in den ersten Sitzungen nach den Sommerferien ebenfalls eine Entscheidungsgrundlage für eine Klage vorzulegen, um womöglich neben dem RVR gegen den LEP zu klagen. Sie geben sich kämpferisch: „Wir werden alles tun, um unsere niederrheinische Heimat vor weiterer Zerstörung zu schützen.“

Kommunen kämpfen seit mehr als 20 Jahren dagegen

Seit mehr als zwei Jahrzehnten kämpften die Städte und Gemeinden im Kreis Wesel gegen die fortschreitende Zerstörung durch immer weitere Auskiesungen. Die Verabschiedung des LEP sei „gegen den jahrelangen massiven Widerstand tausender Bürgerinnen und Bürger am Niederrhein“ geschehen. Der Kreis Wesel und die vier Kommunen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen hatten ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben mit dem Ergebnis: „in wesentlichen Punkten erhebliche Rechtsmängel“, heißt es in der Erklärung weiter. Dabei geht es um die Ermittlung des Bedarfs an Kies. Den hätte die Landesregierung selbst ermitteln müssen und sich nicht dabei auf Zahlen der Kiesindustrie verlassen sollen. Dabei stelle sich auch die Frage, welchen Bedarf die Landesregierung eigentlich sichern wolle: „den regionalen, die landesweiten oder bundesweiten Bedarfe, einschließlich des Exports, insbesondere in die grenznahen Niederlande?“

Die Maßnahmen seien anfechtbar, sagen sie

„Im Gesetzgebungsverfahren hatte Bürgermeister Landscheidt, der vom Landtag als Sachverständiger geladen war, nachdrücklich auf die bestehenden Rechtsmängel hingewiesen. Die Landesregierung und die Mehrheit des Landtages haben dies ignoriert und den LEP unverändert beschlossen.“ Aus Sicht der Kommunen seien deshalb die Maßnahmen des Regionalverbandes Ruhr zur Umsetzung des LEP anfechtbar. Dass die Klage erfolgreich sein könne – da geben sich die Bürgermeister und der Landrat in der Mitteilung optimistisch.