Neukirchen-Vluyn. . Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am Mittwoch beschlossen, dass der Kindergarten auf dem CJD-Gelände eingerichtet wird. Fragen gab’s auch.

Auf dem ehemaligen CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße soll ein Kindergarten entstehen. Vorgesehen ist eine viergruppige Einrichtung, die in das Hauptgebäude einziehen soll. Den notwendigen Beschluss hat der Rat der Stadt in seiner jüngsten Sitzung am Mittwochabend gefasst. Wie die Stadtverwaltung der Politik mitgeteilt hatte, hat der Investor, der auf dem Gelände Wohngebäude errichten möchte, seine Bereitschaft dazu signalisiert.

Allerdings hat er demnach seine Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass er in der Umsetzung seiner Gesamtkonzeption nicht an die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gebunden ist.

Eben dieser Aspekt hat zu Diskussionen im Rat geführt. Seit Ende 2017 gilt in der Stadt die Maßgabe, dass bei der Planung von neuen Wohnbaugebieten zu einem Anteil von 25 Prozent bezahlbarer Wohnraum entstehen soll. Diese Entscheidung geht auf einen Antrag zurück, den die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen seinerzeit eingebracht hatte. Folglich hatten jetzt die Grünen insbesondere ein Problem damit, sich auf den Deal einzulassen, und enthielten sich.

Das Verfahren ist einfacher

„Bezahlbarer Wohnraum steht auch bei uns auf der Agenda“, betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Richard Stanczyk. Er wolle aber nicht, dass in Neukirchen-Vluyn Eltern einen Kindergartenplatzanspruch einklagen können, weil nicht genug Plätze vorgehalten werden.

Er verwies zudem auf das vergleichsweise einfache Planungsverfahren auf dem ehemaligen CJD-Gelände. So hatte die Verwaltung in der Vorlage folgendes ausgeführt: „Die Einrichtung einer Kindertagesstätte bedarf demnach nicht erst der Erstellung eines Bebauungsplanes, so dass die Umsetzung nach erteilter Baugenehmigung sofort erfolgen könnte.“

Relativ schnell bedeute aber dennoch 2020, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Nacke. Er äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der Erschließung. „Wir haben grundsätzlich nichts gegen den Standort, haben aber Bedenken, weil es sich um eine Sackgasse handelt“, sagte Nacke mit Blick auf den hohen Anteil an Eltern, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Einrichtung bringen.

Die Sorge nimmt der Bürgermeister

Diese Sorge konnte Bürgermeister Harald Lenßen allerdings umgehend auflösen. Er hatte, wie er in der Sitzung ausführte, gerade Post vom Landesbetrieb Straßen NRW bekommen, der nichts gegen eine Öffnung der Wiesfurthstraße zur Andreas-Bräm-Straße habe. Daran geknüpft sind aus Gründen der Verkehrssicherheit lediglich bestimmte Abbiegeverbote.

Wie die Erste Beigeordnete Margit Ciesielski am Donnerstag auf NRZ-Nachfrage sagte, sollen die beiden geplanten Vorlaufgruppen, die auf einem Grundstück an der Gerhard-Tersteegen-Schule in einer Containeranlage entstehen sollen, mit dem gleichen Betreiber laufen wie später der Kindergarten auf dem CJD-Gelände.

Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren laufe beim Kreis Wesel. Ciesielski: „Mit den Vorläufergruppen werden wir den Rechtsanspruch in vollem Umfang erfüllen.“