Neukirchen-Vluyn. . Kontroverse Diskussion: Stadt soll Dörpfeldschule als Kita prüfen. Gegner lehnen frühe Festlegung ab. Alternativer Standort ist im Gespräch.
Die Dörpfeldschule könnte möglicherweise von der Unterkunft für Flüchtlinge zu einem Standort für einen Kindergarten werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochabend die Stadtverwaltung beauftragt, den baldmöglichen Verkauf oder die Verpachtung des Hauses inklusive des kompletten Areals an einen Investor zu prüfen mit dem Ziel, dort Platz für mindestens drei Kita-Gruppen zu schaffen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die Flüchtlinge gegebenenfalls an einem anderen Standort untergebracht werden können. Die Entscheidung fiel nach kontroverser Diskussion mit knapper Mehrheit von CDU, FDP und Grünen gegen die Stimmen von SPD und NV AUF.
Prinzipiell sind sich alle Fraktionen einig, dass die Stadt dringenden Bedarf an Kita-Plätzen hat und deshalb gehandelt werden muss. Die Zahl der Kinder wachse, begründete Markus Nacke (CDU) den Ursprungsantrag seiner Fraktion und der FDP (die NRZ berichtete), zudem sei der Standort zwischen zwei Neubaugebieten ideal.
Gebäude vor zwei Jahren für viel Geld umgebaut
Insbesondere SPD und NV AUF halten den Zeitpunkt für eine Festlegung auf die Dörpfeldschule aber für verfrüht, zumal in der Ratssitzung am 27. März noch über die Möglichkeit gesprochen werde, ein Gebäude auf dem ehemaligen CJD-Gelände in einen Kindergarten mit vier Gruppen umzubauen. Wenn es sinnvoll sei, verschiedene Standorte zu prüfen, könne man sich doch nicht schon jetzt auf einen festlegen, wandte Rolf Heber (SPD) ein. Obendrein sei die Dörpfeldschule erst vor zwei Jahren für mehr als 6300.000 Euro zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut worden. Sein Fraktionskollege Günter Zeller ergänzte, dass für die damaligen Kredite Zins- und Zweckbindungen gebe, die einen erneuten Umbau sehr verteuern könnten.
Eine Mehrheit erhielt der Antrag schließlich dank der Grünen. Sie stimmten zu, weil in einer Sitzungsunterbrechung der Prüfauftrag klarer formuliert wurde – und dies auch für eine gleichwertige alternative Unterbringung der Flüchtlinge zu gelten hat.