Kamp-Lintfort. . Jetzt hat auch das Bundesverwaltungsgericht das Aldi-Vorhaben als unzulässig erklärt. Es füge sich wegen der Größe nicht in die Umgebung ein.
Nun ist es endgültig: Auch das Bundesverwaltungsgericht hat im Rechtsstreit mit Aldi zugunsten der Stadt Kamp-Lintfort entschieden. Der Konzern wollte auf dem ehemaligen Holsteingelände an der Franzstraße eine neue Filiale errichten. Die Stadt lehnte den Antrag 2014 ab, Aldi klagte.
Nachdem im April bereits das Oberverwaltungsgericht Münster das Vorhaben als unzulässig erklärt hatte, legte Aldi Beschwerde ein. Und auch diese ist nun auf höchster Instanz durch die Bundesrichter in Leipzig zurückgewiesen worden. „Das Verfahren ist damit abgeschlossen“, sagt Bürgermeister Christoph Landscheidt. „Eine nochmalige Revision ist nicht möglich.“
Das Gericht habe die planungsrechtliche Einschätzung der Stadt bestätigt. Das Vorhaben fügt sich aufgrund seiner Größe nicht in die Umgebung ein, außerdem wäre nur ein kleiner Teil der Altsiedlung versorgt gewesen, so die Stadt in einer Mitteilung. Stattdessen plant sie mit Projektentwickler Schoofs am Marktplatz zwischen Ebert- und Kattenstraße einen Rewe; erste Unterlagen und Gutachten sind in Arbeit.
Das Holsteingelände könne zum Wohngebiet werden, so Planungsamtsleiterin Monika Fraling: „Zuerst muss gemeinsam mit den Grundstückseigentümern ein städtebaulich sinnvolles Konzept entwickelt werden.“ Bis wirklich gebaut werden kann, wird also noch einige Zeit vergehen.