Kamp-Lintfort. . Warum die Stadtverwaltung in die zweite Instanz geht, um die Ansiedlung des Discounters auf dem ehemaligen Holstein-Gelände zu verhindern.
Die Stadtverwaltung will sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Sie geht gegen den Discounter Aldi in die zweite Instanz, um zu verhindern, dass auf dem ehemaligen Holstein-Gelände ein Lebensmittelmarkt entsteht.
Die Verwaltung hatte einen Bauantrag abgelehnt. In erster Instanz hatte das Gericht grundsätzlich einen Discounter auf diesem Grundstück nicht ausgeschlossen, aber nicht in der vom Mülheimer Unternehmen geplanten Größenordnung.
Die Verwaltung möchte generell keinen Lebensmittler dort: „Wir haben von langer Hand und mit aufwendigen Gutachten ein Nahversorgungskonzept entworfen, das von allen Parteien im Rat abgesegnet wurde. Darin ist an dieser Stelle kein Supermarkt vorgesehen, weil er dort nicht sinnvoll ist“, erinnert Bürgermeister Christoph Landscheidt, der dieses Thema zur Chefsache erklärt hat.
Stadt: Es ist an der Stelle nicht richtig
Er könne ja durchaus verstehen, dass mancher Bewohner des Neubaugebiets den Aldi direkt gegenüber ganz praktisch fände: „Aber das verstehen wir nicht unter Nachhaltigkeit. Wenn sich der Laden nicht rentiert, macht er fix zu und gammelt vor sich hin. Wir hatten das schon mal in der Stadt“, sagt Landscheidt mit Blick auf die Altsiedlung.
Eben dort hätte Aldi durchaus ansässig werden können, sagt Landscheidt, aber das Grundstück habe wohl nicht interessiert. „Wir meinen, das ist richtig, an der Franzstraße keinen Supermarkt zuzulassen.“ Entsprechend hatte sich die Verwaltung im jüngsten Hauptausschuss die Verlängerung der Veränderungssperre auf diesem Gelände von der Politik absegnen lassen – ohne die Stimmen der CDU (die NRZ berichtete). Somit kann vorläufig kein Bebauungsplan entstehen, in dem eine solche Nutzung möglich wäre.
„Wohnen am Volkspark“ soll erweitert werden
Ziel der Stadt sei es ohnehin laut Landscheidt, in einem zweiten Bauabschnitt entlang der Franzstraße das Gebiet „Wohnen am Volkspark“ zu erweitern. Durch den Verkauf des Grundstücks an Aldi sei das derzeit nicht möglich.
Sollte die Stadt im Gerichtsstreit obsiegen, wolle man Gespräche mit dem Grundstücks-Eigentümer aufnehmen. Aldi handele immer ein Rücktrittsrecht vom Kauf aus. Landscheidt ist sicher, dass der Werterhalt des Grundstücks auch bei Wohnbebauung gegeben ist.
Martin Stopa, Leiter Filialentwicklung bei Aldi Süd, wollte sich zwar gegenüber der Presse über das laufende Klageverfahren nicht äußern, bestätigte jedoch, dass Aldi sich das Holstein-Gelände „notariell gesichert“ habe.