Kamp-Lintfort. . Ebenso wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster den Bau einer Aldi-Filiale an der Franzstraße (ehemaliges Holstein-Gelände) für unzulässig erklärt. Der Bau widerspreche Planungsrecht und passt nach Auffassung des Gerichts nicht dorthin. Da die Rechtslage eindeutig ist, hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Aldi kann noch Beschwerde einlegen.

Ebenso wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster den Bau einer Aldi-Filiale an der Franzstraße (ehemaliges Holstein-Gelände) für unzulässig erklärt. Der Bau widerspreche Planungsrecht und passt nach Auffassung des Gerichts nicht dorthin. Da die Rechtslage eindeutig ist, hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Aldi kann noch Beschwerde einlegen.

Planungschefin Monika Fraling: „Der Rat hat schon vor Jahren anlässlich der Bebauung des Volksparks einen zweiten Bauabschnitt zur Wohnbebauung auf dem ehemaligen Holstein Gelände vorgesehen. Das können wir jetzt umsetzen.“ Darüber hinaus hat die Stadt vor Jahren entschieden, dass sie eine bedarfsgerechte Nahversorgung wolle. Aus diesem Grunde habe sich die Stadt Kamp-Lintfort mit einem breiten Votum des Rates und einer Bürgerbefragung für einen Rewe-Markt im Herzen der Altsiedlung entschieden. Dazu Bürgermeister Prof. Dr. Landscheidt: „Dieser Plan wird mit Nachdruck verfolgt und soll möglichst im nächsten Jahr umgesetzt werden,“