Moers. . Die juristische Aufarbeitung des Unfalls, bei dem im Dezember 2014 an der Holderberger Straße eine 15-Jährige zu Tode kam, kann noch nicht beginnen.
Der Unfall an der Holderberger Straße, bei dem am 10. Dezember 2014 eine 15-jährige Gymnasiastin starb, bewegte die ganze Stadt. Es gründete sich kurz danach eine Bürgerinitiative, die sich für einen sicheren Radweg einsetzt und kurz vor dem Erfolg steht. Die juristische Aufarbeitung des Unglücks wird indessen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Auch interessant
Wie diese Zeitung vor zwei Wochen berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen zwei Autofahrer erhoben. Dem Amtsgericht oblag daran anschließend die Entscheidung darüber, ob jeweils ein Hauptverfahren gegen die zwei Personen eröffnet werden soll. Wie die Redaktion jetzt erfuhr, lehnte das Moerser Amtsgericht in einem der beiden Fälle die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.
Dabei soll es sich um das Verfahren gegen den Autofahrer handeln, dessen Wagen mit der 15-Jährigen, die mit einem Fahrrad auf der dunklen Holderberger Straße unterwegs war, zusammenstieß, woraufhin das Mädchen auf die Fahrbahn stürzte.
Ein Verfahren wird eröffnet
Staatsanwalt Arne Kluger legte nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein und legte die Entscheidung somit in die Hände einer höheren Instanz. Dieses Verfahren bleibt also vorerst noch in der Schwebe. Das Hauptverfahren gegen den zweiten Angeklagten wird das Amtsgericht jedoch eröffnen.
Dieser lenkte das Fahrzeug, welches die auf der Straße liegende 15-Jährige überrollte. Da es ein dritter Autofahrer kurz vorher allerdings schaffte, um das am Boden liegende Mädchen herumzufahren, muss sich der zweite Angeklagte nun mit Sicherheit einem Strafprozess stellen. Somit sind sich Amtsgericht und Staatsanwaltschaft in diesem Fall in der strafrechtlichen Bewertung nicht einig. Ein solcher Strafprozess kann mit einer Einstellung, einem Freispruch oder einer Verurteilung enden.