Kreis Wesel. Manch einer fühlt sich beschämt oder alarmiert, wenn verbotene Bilder auftauchen. Die Polizei im Kreis Wesel rät, wie dann zu verfahren ist.

Schon der Besitz von Kinderpornografie ist strafbar, wird in einem Rahmen von mindestens einem bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Doch was, wenn per Whatsapp oder anderer Messengerdienste Darstellungen dieser Art ungefragt aufs Handy kommen – oder auf dem Smartphone des Kindes auftauchen? Kriminalhauptkommissar Michael Schulz, Leiter Einsatzgruppe Kinderpornografie der Kreispolizei Wesel, erläutert, was dann zu tun ist.

Generell problematisch seien Gruppenchats, je größer und anonymer, umso riskanter. Häufig tummeln sich hunderte Menschen darin, die einander nicht kennen und im gesamten Bundesgebiet verstreut leben. Beliebte Spiele etwa haben in der Regel begleitende Chats. Taucht in einer solchen Gruppe oder in anderen Chats kinderpornographisches Material auf, rät Schulz, es nicht zu kommentieren, zu liken oder sonst zu fördern. Das wäre strafbar. Auf keinen Fall, mahnt der Polizist, dürfe man das Material weiterleiten, das würde den Straftatbestand der Verbreitung erfüllen. Auch nicht mit gutem Vorsatz, in Elternchats, etwa um die anderen zu warnen. Damit die Polizei die Verantwortlichen überführen kann, bittet sie darum, das Handy umgehend in den Flugmodus zu stellen. Besser noch sei es, zusätzlich WLAN, Bluetooth und mobile Daten abzustellen, sodass das Gerät weder senden noch empfangen kann.

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Danach sollte man es unverzüglich zur Polizei bringen, die sei rund um die Uhr das ganze Jahr über erreichbar. Dort Anzeige erstatten, das Handy vorlegen und tun, was man normalerweise auf keinen Fall tut: die PIN verraten. Die Kriminaltechnik wertet dann das Handy aus und dokumentiert dessen Inhalt. Zwar ist der Besitz dieser Bilder oder Videos strafbar, wer aber so handelt, dokumentiert, dass er keinen Besitzwillen hat.

Flugmodus einstellen und Handy zur Polizei bringen

Im Anschluss werde das strafbare Material gesichert und entfernt, gegebenenfalls das Handy auf Werkseinstellung zurückgestellt. Dabei sei die Sicherung privater Fotos und anderer Dateien möglich (besser vorher mit der Polizei besprechen). Die ganze Prozedur dauere maximal drei Tage, so Schulz, dann geht das Handy zurück an seinen Besitzer. Täter können dann in der Regel ermittelt werden, weil sie unweigerlich digitale Spuren hinterlassen.

Für die Betroffenen ist das mitunter unangenehm, weil sie eine Zeitlang auf ihr Handy verzichten müssen. Die Ermittler wissen auch, dass es bequemer wäre, nicht hinzugucken. Sie appellieren aber, diese Fälle unbedingt zur Anzeige zu bringen, um Kinder zu schützen.

Das gleiche Vorgehen empfiehlt sich übrigens für anderes strafbares Material, das ungefragt aufs Handy kommt, Hakenkreuzdarstellungen etwa.