Kreis Wesel. Der Regionalplan ist noch nicht rechtskräftig, aber Kiesunternehmen strecken im Kreis Wesel bereits die Fühler aus. Zwei Anträge gibt es schon.

Der Regionalplan Ruhr steht kurz davor, rechtskräftig zu werden. Zweifel gibt es daran so gut wie keine mehr. Der Regionalverband Ruhr hat für den 15. März zu einer Feierstunde im Anschluss an die Verbandsversammlung geladen. Und nach Informationen der Redaktion streckt die Kiesindustrie bereits ihre Fühler nach Flächen im Kreis Wesel aus, die im Regionalplanentwurf als Kiesabbauflächen ausgewiesen sind.

Kreis Wesel: Diese beiden Kiesflächen im Regionalplanentwurf sind begehrt

Der Kreis Wesel bestätigt auf Anfrage, dass mittlerweile Anträge auf sogenannte Scoping-Verfahren für zwei Flächen vorliegen, „welche im Entwurf des Regionalplans Ruhr als Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze dargestellt sind“. Um welche Flächen es sich handelt, sagt der Kreis nicht, laut Informationen der Redaktion soll es aber um den Bereich an der Halde Norddeutschland in Neukirchen-Vluyn und die Fläche zwischen Alpen und Rheinberg (Drüpt) gehen.

Beim Scoping handelt es sich um eine Vorstufe zum eigentlichen Antrag. Dabei wird im Vorfeld unter anderem geklärt, welche Gutachten vorliegen müssen, um überhaupt einen Antrag auf Abgrabung stellen zu können.

Bislang rührt der Kreis die Anträge nicht an. Die Bearbeitung werde zunächst zurückgestellt, „da der Regionalplan Ruhr derzeit noch bei dem NRW-Wirtschaftsministerium zur Rechtsprüfung vorliegt“, so die Kreisverwaltung. Die Tatsache, dass das Scoping-Ersuchen noch vor dem rechtskräftigen Regionalplan eingegangen ist, zeigt aber, dass die Kiesunternehmen keine Zeit verlieren wollen. Was vor allem mit der vorbereiteten Klage gegen die im Regionalplanentwurf festgelegten Kiespläne zusammenhängen dürfte.

Sobald der Regionalplan durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Rechtskraft erlangt hat, schicken der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Alpen, Hünxe, Hamminkeln und Neukirchen-Vluyn ihre Klageschrift an das Oberverwaltungsgericht in Münster. Und je nach Ausgang des Verfahrens könnten einige Flächen für die Kiesunternehmen wieder in weite Ferne rücken. Davon gehen der Kreis und die Kommunen aus, die ihren Klagewillen kürzlich in der Landespressekonferenz untermauerten und von ihrem Rechtsbeistand Martin Beckmann bestätigen ließen.

Der Rechtsweg zum OVG

Nachdem der Regionalplanentwurf rechtskräftig ist, hätten der Kreis und die Kommunen ein Jahr Zeit, um Klage einzureichen. Allerdings werden sie das Jahr nicht ausreizen, sondern die Klage schnellstmöglich an das Oberverwaltungsgericht Münster schicken. Dabei spielt auch die Erfahrung aus dem letzten Verfahren eine Rolle. Bei der ersten Klage gegen den Landesentwicklungsplan vergingen zwischen Klageeinreichung und Verhandlungstermin rund drei Jahre.

Beckmann sieht in dem Regionalplanentwurf ein „unzureichendes, falsches Plankonzept“, das die Flächensicherung einseitig betrachte und damit unter anderem gegen das Abwägungsgebot verstoße. Auch der Umweltbericht sei unzureichend und die Bedarfsberechnung des geologischen Dienstes zwar ein Instrument, aber noch lange nicht das letzte Wort für die Ausweisung zusätzlicher Flächen, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der der Meinung ist, dass die einseitige Betrachtungsweise „Konsequenzen vor dem Oberverwaltungsgericht haben“ werde.

Wie diese Konsequenzen aussehen, wollten weder Beckmann noch Landrat Ingo Brohl oder Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt voraussagen. „Die Antragsteller werden sicher nicht auf Unwirksamkeit des gesamten Regionalplans klagen, sondern nur auf Überprüfung des sie betreffenden Teilbereichs“, sagte Beckmann. Ob der gesamte Regionalplan unwirksam ist, diese Frage müsse das OVG abschließend beantworten.

Sowohl Christoph Landscheidt als auch Ingo Brohl stellten allerdings schnell klar, wer in dem Fall die Schuld tragen müsste: „Die Verantwortlichen für ein mögliches Dilemma sind nicht wir“, sagte Landscheidt. „Das sind RVR und die Ministerin“, vollendete Ingo Brohl.