Kreis Wesel. Bei einem Rind in Hamminkeln ist die Blauzungenkrankheit bestätigt worden, eine schwere Tierseuche. Was der erste Fall im Kreis Wesel bedeutet.

Bei einem Rind aus Hamminkeln hat sich der Verdacht auf die Blauzungenkrankheit bestätigt. Es handelt sich dabei um den ersten Fall mit dem Virustyp 3 im Kreis Wesel, wie die Kreisverwaltung am Mittwochnachmittag mitteilt. Der Rinderzuchtbetrieb in Hamminkeln unterliege nun für 30 Tage Beschränkungen in der Vermarktung von Tieren, heißt es. „Soweit erforderlich, werden betroffene Tiere tierärztlich behandelt und gesund gepflegt.“ Aktuell sei das Tier noch klinisch unauffällig.

Die Blauzungenkrankheit ist laut Angaben des Kreises eine Viruserkrankung und Tierseuche, die ausschließlich bei Wiederkäuern vorkommt, betroffen sind also unter anderem Schafe, Ziegen und Rinder. Übertragen wird das Virus durch eine bestimmte Stechmücke, sogenannte Gnitzen. „Sowohl das saisonale Auftreten wie auch die geografische Ausbreitung hängen wesentlich von der Biologie dieser Mücken ab. Bei ungünstigen Windverhältnissen können die Mücken leicht über größere Entfernungen verfrachtet werden“, schreibt der Kreis. Auch durch den Transport unerkannt infizierter Rinder, Schafe und Ziegen könne die Ausbreitung forciert werden.

Blauzungenkrankheit ist nicht neu – Impfstoff wirkt nicht

Der Landwirtschaft im Kreis Wesel ist die Erkrankung nicht unbekannt. Bereits 2006 erkrankten Tiere in der Region. Die schwere und tödliche Allgemeinerkrankung verursache schmerzhaft entzündliche Veränderungen im Kopf- und Klauenbereich sowie an Eutern, heißt es in der Mitteilung. Zuletzt sorgte eine Impfung dafür, dass die Erkrankung zurückgedrängt werden konnte. Deutschland galt zuletzt als frei von der Krankheit.

Seit dem Spätsommer breitet sie sich jedoch von den Niederlanden kommend mit teils schweren Verläufen wieder aus. Die bisher verwendeten Impfstoffe seien gegen den aktuellen Virustyp unwirksam, erläutert der Kreis. Den ersten Fall gab es im Oktober im benachbarten Kreis Kleve, es folgten weitere Fälle in Nordrhein-Westfalen. Laut Kreis gibt es deutschlandweit bisher 25 Fälle. In der Folge kommt es zu Handelsbeschränkungen. „Die Seuche ist nach nationalem Tierseuchenrecht anzeigepflichtig“, schreibt der Kreis und weist darauf hin, dass Verdachtsanzeigen dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden sind: Vet.Lm@kreis-wesel.de. Die aktuellen Regelungen werden im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht.