Kreis Wesel. Das Bundesziel sei bindend, aber es könne in einigen Regionen anders Energie gewonnen werden, sagt das Ministerium mit Blick auf den Kreis Wesel.

Im Namen des Klimaschutzes muss man Prioritäten setzen. Das gilt vor allem für die Flächenpotenziale zum Ausbau der Windkraft. Im Kreis Wesel spielt das eine besondere Rolle, weil der Flächendruck hier hoch ist, besonders wegen des Kiesabbaus. Aber, wie viel Platz gibt es überhaupt für den Windkraft-Ausbau, wenn ein großer Anteil der niederrheinischen Fläche im Kreis Wesel für den Kies- und Sandabbau gesichert werden soll, wie es der Regionalverband Ruhr im Regionalplanentwurf vorsieht?

Diese Frage war in der vergangenen Woche auch Thema im Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtages. Dort referierte das Wirtschaftsministerium über das Wind-an-Land-Gesetz und diskutierte mit den Mitgliedern die daraus folgenden Konsequenzen für die räumliche Planung. In dem Zusammenhang stellte SPD-Landtagsabgeordneter und Ausschussmitglied René Schneider die Frage, wie das Wirtschaftsministerium die Diskrepanz zwischen Flächenfraß durch Kiesabbau und Flächenbedarf durch Ausbau der Windenergie beurteilt. Laut Schneider soll die Leiterin der Landesplanung, Dr. Alexandra Renz, gesagt haben, dass der Ausbau der Windkraft als Bundesziel rein formal Vorrang vor der Rohstoffausweisung habe.

Laut Wind-an-Land-Gesetz sollen die Bundesländer durchschnittlich zwei Prozent ihrer Fläche für die Windkraft bereitstellen. Diese Bundesvorgaben seien bindend, sagt das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage. „Landesseitige Regelungen in einem Landesentwicklungsplan müssen das beachten.“

Kiesabbau: Wirtschaftsministerium unterstreicht Willen zum Degressionspfad

Inhaltlich sei die Herausforderung, für die verschiedenen Nutzungen ausreichend Raum zu finden, so das Ministerium von Mona Neubaur weiter. „Grundsätzlich ist das auch im dicht besiedelten NRW möglich.“

Allerdings macht das Wirtschaftsministerium deutlich, dass nicht jede Region, und damit auch der Kreis Wesel, zwangsläufig für den Ausbau der Windkraft in Frage kommen muss, sondern auch auf andere Weise zu einer klimaneutralen Energieversorgung beitragen kann. Und besonders eine Versorgungsart ist dem Ministerium in dem Zusammenhang eine Bemerkung wert: „Dabei können Mehrfachnutzungen von Flächen, wie zum Beispiel schwimmende Floating-PV in Kiesabgrabungen, unterstützen.“

Nordrhein-Westfalen zum ersten klimaneutralen Industrieland zu machen, sei eines der zentralen Ziele der Landesregierung. Dazu gehöre eine klimaneutrale, sichere und bezahlbare Energieversorgung genauso wie eine ressourcenschonende, nachhaltige Produktionsweise.

Auch der Degressionspfad für den Rohstoffverbrauch, den die Landesregierung entwickelt, wird mit der Perspektive unterstützen, in Zukunft weniger Flächen für Abgrabungen in Anspruch nehmen zu müssen.“