Kreis Wesel. Die Amtsgerichte Wesel, Rheinberg, Moers und Dinslaken nennen Zahlen zu den Kirchaustritten. Wie lange die Wartezeiten für einen Termin sind.
Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus. Dieser Trend hat sich im vergangenen Jahr auch im Kreis Wesel bestätigt, wie Zahlen der Amtsgerichte belegen: 5903 Personen haben den Angaben zufolge im vergangenen Jahr die Kirche verlassen, im Jahr 2021 waren es noch 3266.
Kirchenaustritte Kreis Wesel – die Zahlen aus den Amtsgerichten
Das sind die Zahlen für die jeweiligen Bezirke: Laut Amtsgericht Wesel(Wesel, Hamminkeln, Schermbeck und Hünxe) erklärten 2022 hier 1804 Menschen ihren Kirchenaustritt, 2021 waren es noch 867. In Dinslaken (Bereich Dinslaken, Voerde) haben 2022 insgesamt 1349 Menschen die Kirche verlassen, 637 mehr als im Jahr zuvor. Die beiden Amtsgerichte differenzieren die Austrittszahlen zudem wie folgt: In Dinslaken sind den Angaben zufolge 758 Menschen aus der katholischen Kirche ausgetreten, 589 aus der evangelischen Kirche, zwei sind Sonstigen zuzuordnen. Auch in Wesel haben 2022 mehr Katholiken (1168) als Mitglieder der evangelischen Kirche (636) ihren Austritt erklärt. Das Amtsgericht in Moers, neben der Grafenstadt auch zuständig für Neukirchen-Vluyn, verzeichnete 1284 Kirchenaustritte, im Jahr zuvor waren es noch 873. Das Amtsgericht Rheinberg (Kamp-Lintfort, Rheinberg, Xanten, Alpen, Sonsbeck) hat mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr 1466 Menschen die Kirche verlassen haben, 652 mehr als noch 2021.
Termine zum Kirchenaustritt sind bei den Amtsgerichten stark nachgefragt. Die Wartezeit ist teilweise lang, wie aus einer Auflistung hervorgeht, die NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) kürzlich für die Rechtsausschusssitzung im Düsseldorfer Landtag zusammengestellt hatte. Im Kreis müssen den Angaben zufolge Menschen aus Neukirchen-Vluyn und Moers mit drei Monaten am längsten auf einen Termin warten, zwei Monate dauert es im Amtsgericht Rheinberg, jeweils zwei Wochen in Dinslaken und Wesel. Regelmäßig gebe es aber Möglichkeiten, auf noch nicht belegte oder stornierte Termine kurzfristig aufzuspringen, ergänzte der Justizminister. Ebenfalls abgefragt wurde, wie viele Personen bei den Amtsgerichten mit der Bearbeitung der Kirchenaustritte betraut sind: In Moers waren das den Angaben zufolge vier, in Rheinberg drei, in Dinslaken und Wesel jeweils zwei.
Amtsgerichte betonen: Online-Austritt nicht möglich
Einfach nur online aus der Kirche auszutreten, ist nicht möglich. Darauf weist etwa auch das Amtsgericht Wesel auf seiner Homepage hin und bezieht sich auf einen Service im Internet, der es ermöglichen soll, gegen die Zahlung einer Gebühr aus der Kirche auszutreten. Verbraucherschützer warnten zuletzt davor. Das Amtsgericht Wesel betont, „dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/ Services nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet“. Dies gelte auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar. (mit dpa)
Amtsgerichte informieren zum Kirchenaustritt
- Der Austritt aus der Kirche ist entweder durch die Erklärung beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Erklärenden ihren ersten Wohnsitz haben oder bei einem Notar in öffentlich beglaubigter Form möglich, heißt es zur Information.
- Für den Austritt aus der Kirche muss eine Gebühr von 30 Euro beim Amtsgericht gezahlt werden. Informationen zu nötigen Unterlagen sowie die Terminbuchung sind über die Homepage des jeweiligen Amtsgerichts möglich.