Moers. Immer mehr Christen wollen aus der Kirche austreten. Dafür ist in Moers das Amtsgericht zuständig. Warum das Verfahren hier so lange dauert.
Der Rechtsausschuss des NRW-Landtages hat sich kürzlich mit dem Thema Kirchenaustritte befasst. Dabei wurde unter anderem die Frage thematisiert, wie lange es für kirchenmüde Christen dauert, bis sie aus der Kirche austreten können. Zuständig dafür sind die Amtsgerichte. Und siehe da: In Moers wartet man am Niederrhein mit am längsten, bis der Schritt vollzogen werden kann.
Bis zu drei Monaten dauert der Kirchenaustritt beim Amtsgericht in der Grafenstadt, das für die Christen in Moers und in Neukirchen-Vluyn zuständig ist. Warum dauert das so lang? Wie es heißt, liege ein Grund in der Anzahl der Mitarbeitenden, die mit dem Vorgang vertraut sind. In Moers sind das laut Vorlage für die Sitzung des NRW-Fachausschusses insgesamt vier. Zum anderen führten auch die steigenden Zahlen derjenigen, die der Kirche den Rücken kehren, zu der verhältnismäßig großen Wartezeit, heißt es.
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Im Jahr 2021 waren im Bereich des Moerser Amtsgerichts nach dessen eigenen Angaben 873 Kirchenaustritte zu verzeichnen, und im Jahr 2022 waren es 1284.
Ein Grund ist die Inflation
„Seit der Inflation häufen sich die Kirchenaustritte immer mehr“, sagt beispielsweise Jennifer Schindler, Presbyterin der evangelischen Kirche Moers-Scherpenberg. „Durch die Inflation und die erhöhten Energiepreise sparen die Leute nun überall, wo sie nur können.“
Anders als bei den staatlichen Kirchen sieht es bei den Freikirchen aus. Christian Weber, Pastor der Christusgemeinde Moers, berichtet, dass die Gemeinde stetig wachse und kaum Mitglieder verliere. Wie Weber sagt, sei die durch den Austritt wegfallende Kirchensteuer der Grund, warum die Freikirche stetig mehr Zuwachs bekommt.
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Im schriftlichen Bericht für die Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen wurde darüber hinaus deutlich, dass die Wartezeiten für die Bewilligung des Kirchenaustritts zwischen den Kommunen stark variieren. Allein im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind deutliche Unterschiede zu erkennen.
So gibt es in Duisburg-Hamborn keine Wartezeit, in Duisburg und Moers sind es drei Monate, am Amtsgericht Dinslaken zwei Wochen; im durch das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort abgedeckten Gebiet warten kirchenmüde Christen drei Wochen, bis sie ihre Kirchengemeinde verlassen haben können.