Kreis Wesel. Tierbestattungsunternehmen im Kreis Wesel sind kostspielig. Darf ich Hund, Katze und Co. einfach selbst beisetzen? Es kommt darauf an.
Haustiere sind mitunter kostspielig – Futter, Zubehör, Tierarzt. Aber auch der Abschied ist nicht nur sehr schmerzhaft, er kann auch recht teuer werden: Je nach Gewicht kostet eine Kremierung mit allem Drum und Dran bei leichteren Hunden und Katzen ab 80 Euro aufwärts, eher mehr. Beim Durchschnittshund um die 25 Kilo sind die Halter schnell mehr als 200 Euro los, nach oben ist je nach gewünschtem Service noch für mehrere hundert Euro Luft. Drei Tierbestattungsunternehmen gibt es im Kreis Wesel, hier lohnt es sich, die Preise zu vergleichen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie zu den Standardpreisen jetzt einen Energiezuschlag nehmen, 15 bis 20 Euro. Mancher überlegt sich da, seinen verstorbenen Liebling lieber selbst beizusetzen. Darf man das? Nicht überall und auch nicht jedes Tier. Die Halter müssen sich an geltende Regeln halten.
Heimtiere und Haustiere sind rechtlich nicht das gleiche
Mein Hund hat den Wald geliebt, also soll er dort seine letzte Ruhe finden? Das ist nicht erlaubt, auch die Lieblingswiese ist tabu. Beisetzen darf man nur Heimtiere – unter den Begriff „Haustiere“ fasst das Europäische Recht auch Kühe, Pferde, Schweine & Co., und die dürfen keinesfalls im Garten beerdigt werden. Gestorbene Heimtiere können ausschließlich in privaten Gärten ihren Platz finden. Entweder im eigenen oder mit Genehmigung in dem des Grundstückseigentümers, des Vermieters beispielsweise. Öffentlicher Grund kommt nicht in Frage.
Die Tiere müssen mindestens 50 Zentimeter tief beigesetzt werden, die Stelle darf nicht nahe an einem öffentlichen Weg liegen und die Vierbeiner dürfen keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Ob es sich bei dem Heimtier um Katze, Chihuahua oder eine Deutsche Dogge handelt, ist der „Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung“ einerlei, bloß Zwergschweinchen und Shetlandpony dürfen nicht beigesetzt werden – sie gelten nicht als Heimtier.
Wasserschutzgebiete sind verbotenes Terrain für Haustierbestattungen
All das steht unter einem großen „Aber“: Wer nämlich sein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet hat, egal welcher Stufe, darf nichts im Garten beisetzen. Im Kreis Wesel gibt es große Wasserschutzgebiete auf beiden Rheinseiten – ländliche Bereiche, aber durchaus auch dicht bebaute Siedlungen. Unterstützung, um sich da zu orientieren, bietet der Kreis Wesel auf seiner Internetseite, Suchwort Wasserschutzzonen. Dort ist unter anderem das Geoportal hinterlegt, blau markierte Gebiete sind Wasserschutzzonen, die Karte gibt grundstückscharf Auskunft.
Wer gegen die Vorschriften verstößt und damit auffällt, kann mit einem Bußgeld rechnen. Laut Kreis Wesel hängt die Höhe vom Einzelfall ab. Sollte aber eine Exhumierung und Beseitigung des Tieres angeordnet werden, kommen diese Kosten noch oben drauf.
Wohin also mit dem gestorbenen Tier? Cremare in Wesel, Rosengarten in Dinslaken und Anubis in Neukirchen-Vluyn gibt es, Cremare ist das einzige im Kreis Wesel zugelassene Krematorium, doch auch über Rosengarten und Anubis - quasi als Bestattungsunternehmen - lassen sich Kremierungen umsetzen. Ein zugelassener Tierfriedhof für Erdbestattungen bietet sich im Kreis Wesel nicht. Nach Auskunft des Kreises können Halter aber ihre gestorbenen Tiere auch über die Firma SecAnim aus Lünen abholen lassen.
Im Zweifel mit dem Tierarzt oder dem Veterinäramt sprechen
Wer nicht genau weiß, wie er vorgehen will, und wem eventuell eine Internetrecherche zu viel ist, sollte sich an seinen Tierarzt oder seine Tierärztin wenden, empfiehlt der Kreis: Die Praxen bieten Beratungen, Kontakte oder auch Serviceleistungen für die Bestattung der Vierbeiner an. Auskunft erteilt demnach außerdem das Veterinäramt des Kreises Wesel, das über die Rufnummern 0281/207- 7007, -7021 und -7022 erreichbar ist.
Was, wenn mein verstorbenes Tier eben kein Heim-, sondern ein Haustier ist? Ein Schaf, Schwein, eine Ziege oder ein Pferd? „All diese Tiere müssen im Kreis Wesel vertragsgemäß über die Tierkörperbeseitigungsanlage der Firma SecAnim entgeltlich abgeholt werden“, teilt der Kreis auf Anfrage mit. Das Unternehmen ist auch für verendete Nutztiere aus der Landwirtschaft zuständig.
Pferde lassen sich in der Regel in den Niederlanden kremieren
Ausnahmen gelten für Pferdehalter: Sie dürfen ihre Tiere – egal wie groß – ein einem Krematorium einäschern lassen, eine kostspielige Variante. Allerdings gibt es im Kreis Wesel kein derartiges Angebot. „Hiesige Pferde werden in der Regel mit Ausnahmegenehmigungen über diese Anbieter zu zugelassenen Anlagen in anderen Staaten, meist in die Niederlande, gebracht. Die Anbieter kümmern sich auch um die Ausnahmegenehmigungen, die von den örtlichen Veterinärbehörden kurzfristig erteilt werden“, sagt der Kreis dazu.