Kreis Wesel. Mehr als zwölf Millionen Euro zur Bewältigung der Corona-Krise will das Land auszahlen. Wie viel Geld Kreis und Kommunen jeweils erhalten.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise 500 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt. Der Kreis Wesel erhält mehr als zwölf Millionen Euro, wie aus einer Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Charlotte Quik (CDU) hervorgeht. 2.518.610 Euro gehen davon an die Kreisverwaltung. Das Geld soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
„Unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen standen und stehen angesichts der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Auch heute wirken sich die Kosten der Pandemie weiter auf die Haushalte in den Städten, Gemeinden und Kreisen aus. Deshalb freut es mich, dass die Kommunen gänzlich unbürokratisch ohne Antrag zusätzliche Mittel zur Entlastung erhalten, die noch in diesem Jahr ausgezahlt werden“, erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Quik. Grundlage der Berechnung sei schlicht die Einwohnerzahl, wobei der Zuschuss mindestens 300.000 Euro betrage. „Mit den Mitteln sollen die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise abgefedert werden.“
Corona-Hilfen für den Kreis Wesel: So viel Geld erhalten die Kommunen
Folgende Hilfen fließen den Angaben zufolge in die Kommunen: Alpen: 300.000 Euro; Dinslaken: 1.463.871 Euro; Hamminkeln: 589.323 Euro; Hünxe: 300.000 Euro; Kamp-Lintfort: 832.132 Euro; Moers: 2.270.767 Euro; Neukirchen-Vluyn: 605.503 Euro; Rheinberg: 674.154 Euro; Schermbeck: 300.000 Euro; Sonsbeck: 300.000 Euro; Voerde: 785.873 Euro; Wesel: 1.327.872 Euro; Xanten: 469.656 Euro.
Anders als 2020, als die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen geprägt war, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden, heißt es zum Hintergrund in der Mitteilung. Deshalb sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 gewährt werden in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Auch Kommunen mit geringer Einwohnerzahl erhalten mindestens 300.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.