Kreis Wesel. Dunkelheit, Nässe, Laub und Nebel: Die Kreispolizei Wesel weist zum Herbstanfang auf die Unfallgefahren im Straßenverkehr hin. Was sie rät.
Am Freitag ist kalendarischer Herbstanfang. Laub, Regen, Fahrbahnnässe, Nebel, Dämmerung in den Morgenstunden oder früh einsetzende Dunkelheit am Abend verändern in dieser Jahreszeit die Verkehrsverhältnisse zum Nachteil aller Verkehrsteilnehmer. In diesem Zusammenhang macht die Kreispolizei Wesel auf die Unfallgefahren aufmerksam und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, ihr Verhalten den jahreszeitlichen Bedingungen anzupassen.
Eine besondere Bedeutung habe die Beleuchtung aller Fahrzeuge im Straßenverkehr. Während der Dämmerung und bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, auch an Fahrrädern. Die Polizei weist darauf hin, dass batteriebetriebene Stecklichter als alleiniges Beleuchtungseinrichtungen nicht ausreichend sind. Gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung muss ein Fahrrad eine dynamobetriebene Beleuchtungseinrichtung haben. Batterielicht ist nur zusätzlich erlaubt.
Kreispolizei Wesel: Reflektierendes Material für Kinder - Jederzeit mit Licht fahren
Auch für Fußgänger ist eine Anpassung an die besonderen Verkehrsverhältnisse zu empfehlen: Helle Kleidung, bei Kindern möglichst mit reflektierenden Materialien versehen, verbessere die Sichtbarkeit von Fußgängern erheblich, rät die Polizei.
„Wir empfehlen, jederzeit mit Licht zu fahren, nicht nur an Herbst- und Wintertagen sowie bei Regen, Nebel und Schneefall“, schreibt die Polizei. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge sei den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.“ Im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer rät die Polizei in diesen Jahreszeiten zu einer besonders defensiven Fahrweise und besonderer Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
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