Kleve. . Der 43-jährige Mann, der am Montag in einem Supermarkt in Kleve getötet worden war, hatte über 40 Stichverletzungen - das hat die Obduktion der Gerichtsmedizin Duisburg ergeben. Gegen die tatverdächtigen 21 und 30 Jahre alten Brüder aus Bedburg-Hau wurde Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen.

Ein 43-jähriger Mann aus Kleve war am Montag in einem Supermarkt an der Materborner Allee erstochen worden. Bei der mehrstündigen Obduktion in der Gerichtsmedizin Duisburg am Dienstag hat der Rechtsmediziner über 40 Schnitt- und Stichverletzungen festgestellt, die zu todesursächlichen inneren und äußeren Blutungen führten.

Über 15 Schnitt- und Stichverletzungen befanden sich im Brust- und Bauchraum, wobei auch ein Stich zu einer Herzkammerverletzung führte. Das haben die Staatsanwaltschaft Kleve sowie die Polizeibehörden Krefeld und Kleve in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt gegeben. Die Kriminaltechnische Untersuchungsstelle (KTU) der Mordkommission Krefeld hat am Dienstagmittag die Tatortaufnahme und die Untersuchung des Fluchtfahrzeugs beendet.

Langjährige Streitigkeiten zwischen Opfer und Tatverdächtigen

Zwischen den türkischstämmigen Familien des Opfers und der Tatverdächtigen bestanden möglicherweise bereits langjährige Streitigkeiten. Der 43-jährige Getötete war 2002 von seiner Ehefrau und Schwester der Tatverdächtigen geschieden worden.

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Im Februar 2008 hatte das Opfer seinen ehemaligen Schwager und Bruder der beiden jetzigen Tatverdächtigen mit einem Messer sowie einem Stein attackiert und seinen damals 40-jährigen Schwager schwer verletzt. Das Landgericht Kleve hatte das Opfer im März 2009 wegen versuchten Totschlags zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 43-Jährige war bis zum November 2012 inhaftiert.

Die beiden festgenommenen Männer sind bisher nicht kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve wurden die 21 und 30 Jahre alten Brüder aus Bedburg-Hau dem Haftrichter vorgeführt. Gegen beide Männer wurde ein Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen. (we)